Bauleitplanung
Aktuelle Bebauungspläne online
Ab sofort können Sie die aktuellen Bebauungspläne der Stadt Allendorf (Lumda) bequem online einsehen. Über das Geoinformationssystem INGRADA erhalten Sie Zugriff auf alle relevanten Planunterlagen.
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Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda) Bebauungsplan Nr. 23 „Auf der Sandkaute“, 2. Änderung und Bebauungsplan Nr. 24 „Turmgärten“, 2. Änderung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 18.08.2026 den Beschluss zur Aufstellung der gemeinsamen 2. Änderung der oben genannten Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Mit der 2. Änderung der Bebauungspläne werden
- die Kompensationszuordnungen präzisiert und nachvollziehbar dargestellt,
- die Ausgleichsanteile den Eingriffen eindeutig zugeordnet,
- und die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen an die aktualisierten Zuordnungen angepasst.
Die Änderungen dienen ausschließlich der Klarstellung und Präzisierung der Kompensations-regelungen im Sinne des § 9 Abs. 1a BauGB; die Grundzüge der Planung bleiben unberührt. Alle übrigen Festsetzungen der Bebauungspläne bleiben unverändert bestehen. Durch die Präzisierung der Zuordnungen wird lediglich die Vollzugssicherheit erhöht und eine rechtssichere Kostenerhebung ermöglicht. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; ein Umweltbericht wird nicht erstellt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 18.08.2026 den Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 23 „Auf der Sandkaute“, 2. Änderung und Nr. 24 „Turmgärten“, 2. Änderung einschließlich der gemeinsamen Begründung werden im Zeitraum von
Donnerstag, den 17.09.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 14.10.2026
im Internet unter der Adresse www.allendorf-lda.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Allendorf (Lumda) / Bauamt, Bahnhofstraße 14, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten.
Während des oben genannten Offenlegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauamt@allendorf-lda.de möglich.
Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)
Schwarz (Bürgermeister)
Bebauungsplan Nr. 23 „Auf der Sandkaute“, 2. Änderung (2.2 MB)
Bebauungsplan Nr. 24 „Turmgärten“, 2. Änderung (899 KB)
Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Kernstadt Bebauungsplan „Hinter dem Löhrbachsgraben“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat am 06.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Löhrbachsgraben“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans ist der Übersichtskarte 1 zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Allendorf (Lumda), Flur 3, die Flurstücke 37/4 tlw., 38-53, 54/1, 54/2, 55-63, 243 tlw., 244/6, 245/1 tlw., 246/2 tlw., 247/3. Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand, südlich des Totenhäuser Wegs, westlich des Löhrbachsgraben und nördlich der Straße „Am Gewerbepark“ sowie der L3146.
Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus eine externe Ausgleichsfläche für den Artenschutz, die nicht Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplans ist. Diese ist in der Übersichtskarte 2 dargestellt und umfasst das Flurstück 317/42 in der Flur 1 in der Gemarkung Winnen, sie liegt nordwestlich der Ortslage Winnen.
Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus eine externe Ausgleichsfläche für den naturschutzfachlichen Ausgleich, die nicht Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplans ist. Diese ist in der Übersichtskarte 3 dargestellt und umfasst das Flurstück 38tlw. in der Flur 5, Gemarkung Allendorf (Lumda).
Die Übersichtskarte 4 dient der klarstellenden Verortung der Geltungsbereiche.
(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Erweiterung der südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Bauflächen geschaffen werden. Vorgesehen ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und öffentliche Verwaltung“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Ergänzend werden ein Mischgebiet i.S.d. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie ein Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO ausgewiesen und die hierfür erforderliche Erschließung gesichert. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB; die Planziele gelten entsprechend.
(4) Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und den Verfahrensunterlagen beigelegt wird.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter erfolgt entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a bis j BauGB und umfasst:
- Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Lage des Löhrbachsgrabens am östlichen Rand; keine Betroffenheit eines Heilquellenschutzgebietes. Betroffenheit des Trinkwasserschutzgebietes Zone IIIB „WSG Br. 1 und 2, Mainzlar“. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
- Klima und Luft: Bewertung des Planvorhabens im Hinblick auf Kalt- und Frischluftbildung, Kaltluftabfluss, lokalklimatische Auswirkungen sowie Starkregen- und Klimaanpassungsbelange.
- Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung sowie Darstellung von Eingrünungs- und Erhaltungsmaßnahmen; ergänzend artenschutzfachliche Bewertung auf Grundlage der faunistischen Untersuchungen bzw. des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.
- Biologische Vielfalt: Bewertung des Planvorhabens im Hinblick auf die Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und ökologische Wechselbeziehungen im Plangebiet.
- Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie Darstellung der vorgesehenen Eingrünungsmaßnahmen zur Einbindung des Plangebietes in den Siedlungs- und Landschaftsraum.
- Natura-2000-Gebiete: Bewertung der möglichen Auswirkungen auf das westlich gelegene Vogelschutzgebiet Nr. 5414-450 „Steinbrüche in Mittelhessen“ und dessen Erhaltungsziele; erhebliche Beeinträchtigungen werden nicht erwartet.
- Sonstige Schutzgebiete: Hinweise zum südlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“ sowie Bewertung möglicher Auswirkungen; erhebliche Beeinträchtigungen werden nicht erwartet.
- Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Bewertung der Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsfunktionen sowie auf die menschliche Gesundheit; erhebliche nachteilige Auswirkungen werden nicht erwartet.
- Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmälern und archäologischen Funden sowie zu den gesetzlichen Anzeige- und Sicherungspflichten nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich sowie zum Artenschutz. Der Eingriff wird durch externe Ausgleichsflächen und über die Zuordnung von Ökopunkten kompensiert.
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.
Folgende weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:
- a. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Plan Ö, Stand 09/2026. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag prüft die durch die Planung potenziell betroffenen Artengruppen, insbesondere Vögel, baumbewohnende Fledermäuse und Reptilien. Als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten werden insbesondere Elster, Feldlerche, Girlitz, Grünfink, Heckenbraunelle und Stieglitz sowie verschiedene Nahrungsgäste betrachtet; für die Feldlerche werden aufgrund nachgewiesener Reviere im Geltungsbereich Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere die Anlage von Blühstreifen/-flächen, benannt.
- b. Archäologisch-geophysikalische Prospektion, Posselt & Zickgraf Prospektionen, Stand 07/2025. Die Magnetometerprospektion untersucht das Plangebiet im Hinblick auf oberirdisch nicht sichtbare archäologische Strukturen und weist aufgrund zahlreicher archäologisch relevanter Anomalien, insbesondere mutmaßlicher Grubenbefunde im Nordosten und Südwesten, auf ein hohes archäologisches Potenzial hin.
- c. Abschlussbericht über die archäologischen Voruntersuchungen, WiBA GmbH, Stand 08/2026. Der Abschlussbericht dokumentiert die bauvorgreifenden archäologischen Untersuchungen im Plangebiet und weist zusammenfassend auf archäologisch relevante Befunde sowie eine vorgeschichtliche Nutzung des Untersuchungsraums hin.
- d. Geotechnischer Untersuchungsbericht, Prof. Dr. Knoblich Umwelt- und Baugrundberatung GmbH, Stand 09/2025. Der geotechnische Untersuchungsbericht bewertet die Untergrund- und Grundwasserverhältnisse im Plangebiet im Hinblick auf die geplante Erschließung mit Leitungen, Kanälen und Straßen und enthält Hinweise zu Baugrund, Wasserhaltung, Gründung, Verkehrsflächenaufbau sowie zur Wiederverwendung und abfalltechnischen Einstufung anfallender Bodenmaterialien.
- e. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Dt. Telekom Technik GmbH (07.05.2025): Allgemeine Hinweise zur Erschließung des Plangebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur.
Hessen Mobil, Dillenburg (15.05.2025): Hinweise zur verkehrlichen Erschließung.
IHK Gießen-Friedberg (21.05.2025): Hinweise zu Infrastrukturleitungen.
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis, FD Landwirtschaft u. Forsten (29.04.2025): Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und möglichen Alternativenprüfungen.
Kreisausschuss des Landkreises Gießen, FD Gefahrenabwehr (24.04.2025): Hinweise zu Brandschutz und Löschwasserversorgung.
Kreisausschuss des Landkreises Gießen, FD Naturschutz (22.05.2025): Hinweise zum Artenschutz, zum Landschaftsbild, zur Bewältigung der Folgen der Klimaerwärmung und zur Eingriffsminimierung sowie Hinweise zum Schutz vor invasiven Arten, zu Bepflanzungen und zum Gewässerrandstreifen.
Kreisausschuss des Landkreises Gießen, FD Wasser- und Bodenschutz (05.05.2025): Hinweise zum Grundwasserschutz, zur Abwasserentsorgung sowie zu Oberflächengewässern. Hinweis auf die Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIB sowie Hinweise zum Umgang mit Oberflächengewässern und Gewässerrandstreifen und zur Nutzung von Erdwärme.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologie (27.05.2025): Hinweise auf die Belange des Boden- und Bodendenkmalschutzes sowie auf das Erfordernis vorbereitender archäologischer Untersuchungen und ggf. weiterer Ausgrabungen.
Landkreis Gießen, Allgemeine Verkehrsangelegenheiten (15.05.2025): Hinweise zur verkehrlichen Erschließung.
Mittelhessen Netz GmbH, Gießen (24.04.2025): Hinweise zu vorhandenen Infrastrukturleitungen.
Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen (10.04.2025): Allgemeine Hinweise zu Kampfmitteln. Kein begründeter Verdacht zum Auffinden von Bombenblindgängern.
Regierungspräsidium Gießen (21.05.2025):
○ Dez. 31 Regionalplanung: Hinweise zu Alternativflächen, Neuinanspruchnahme von Flächen und Zielabweichungsverfahren.
○ Dez. 41 Wasserwirtschaft/Bodenschutz: Hinweise zu Wasserversorgung, Entwässerung, Gewässerrandstreifen, Bodenschutz und Klimawandel.
○ Dez. 42 Abfallwirtschaft: Hinweise zu Abfallentsorgung und Bauabfällen.
○ Dez. 43 Immissionsschutz: Hinweise zum Immissionsschutz, Freileitung und Schutzabständen.
○ Dez. 44 Bergaufsicht: Hinweise zum Bergbau und zu ehemaligen Bergwerksfeldern.
○ Dez. 51 Landwirtschaft: Hinweise zum landwirtschaftlichen Flächenverbrauch und zur Inanspruchnahme ertragreicher Böden.
○ Dez. 53 Naturschutz: Hinweise zu Schutzgebieten und naturschutzfachlichen Belangen.
Zweckverband Lollar-Staufenberg (10.04.2025): Hinweis auf Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIB.
(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils inklusive Plankarte und Begründung sowie der Umweltbericht, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Bericht der Archäologisch-geophysikalischen Prospektion, der Abschlussbericht über die archäologischen Voruntersuchungen sowie der geotechnische Untersuchungsbericht und die umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
18.09.2026 – 19.10.2026 einschließlich
in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Kommune www.allendorf-lda.de unter der Rubrik Startseite - Aktuelles - Bauleitplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda) während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
(8) Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Übersichtskarte 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung finden Sie
hier! (527 KB)
Übersichtskarte 2: Externe Ausgleichsfläche für den Artenschutz
(Gemarkung Allendorf (Lumda)) und Übersichtskarte 3: Räumliche Verortung der Geltungsbereiche finden Sie hier!
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Allendorf (Lumda) Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 18.08.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Friedhofstraße“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wurden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 91 Hessische Bauordnung (HBO) ebenfalls als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.
Ziel und Inhalt der Planung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist zum einen die Erweiterung des bisherigen Geltungsbereiches im Bereich der Friedhofstraße, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzliche Baugrundstücke zu schaffen. Zum anderen erfolgt eine Neuregelung der externen Ausgleichsmaßnahme.
Die bislang festgesetzte externe Ausgleichsfläche in der Gemarkung Allendorf (Lumda), Flur 27, Flurstück 22, Flurname „Am Markwald“, wird aufgehoben und durch eine Zuordnung zur bestehenden Ökokontomaßnahme „Steinkopf-Kinnwald“ ersetzt. Hierfür ist eine Fläche von 4.800 m² beziehungsweise 38.400 Biotopwertpunkten vorgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung sowie die aufgehobenen und neu hinzukommenden Geltungsbereiche sind aus der nachfolgend abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.
Den Änderungsplan finden Sie
hier! (474 KB)
Einsichtnahme:
Der Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung einschließlich der Begründung wird ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der
Stadtverwaltung Allendorf (Lumda)
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda)
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Planunterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Allendorf (Lumda) zur Einsicht bereitgestellt.
Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung in Kraft. Dies entspricht auch dem in den Planunterlagen vorgesehenen Verfahrensabschluss.
Hinweise gemäß §§ 44 und 215 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Allendorf (Lumda) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Allendorf (Lumda), den 02.09.2026
Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)