Gebühren

I. Eheschließung

1. Prüfung der Ehevoraussetzungen 47,- €
2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 47,- € + je ausl. Recht 23,50 €
3. Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt 36,- €
4. Vornahme der Eheschließung während der üblichen Öffnungszeiten 47,- €
5. Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach § 7 PStG 71 ,- €

II. Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses

1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen
Deutschen
47,- €
2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn
ausländisches Recht zu beachten ist
47,- € + je ausl. Recht 23,50 €
3. Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses
für einen Ausländer
47,- €

III. Benutzung der Personenstandsbücher

1. Ausstellung einer Ehe-, Lebensparterschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde, eines beglaubigsten Registerausdrucks oder einer beglaubigten Abschrift aus der Sammlung für Todeserklärungen (§ 55 Abs. 1 PStG) 12,- €
2. Erteilung einer internationalen
Geburtsurkunde
12,- €
3. Zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 6,- €
4. Erteilung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung 12,- €
5. Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch je nach Zeitaufwand
6. Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand je nach
Zeitaufwand
7. Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 12,- €