Gebühren
I. Eheschließung
1. | Prüfung der Ehevoraussetzungen | 42,- € |
2. | Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 42,- € + je ausl. Recht 21,- € |
3. | Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt | 32,- € |
4. | Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten als dem, der die Anmeldung zur Eheschließung entgegen genommen hat | 20,- € |
5. | Vornahme der Eheschließung während der üblichen Öffnungszeiten | 42,- € |
6. | Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach § 7 PStG | 63,- € |
II. Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses
1. | Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen | 42,- € |
2. | Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 42,- € + je ausl. Recht 21,- € |
3. | Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer | 42,- € |
III. Benutzung der Personenstandsbücher
1. | Ausstellung einer Ehe-, Lebensparterschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde, eines beglaubigsten Registerausdrucks oder einer beglaubigten Abschrift aus der Sammlung für Todeserklärungen (§ 55 Abs. 1 PStG) | 11,- € |
2. | Erteilung einer internationalen Geburtsurkunde | 11,- € |
3. | Zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5,50 € |
4. | Erteilung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung | 11,- € |
5. | Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch | je nach Zeitaufwand |
6. | Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand | je nach Zeitaufwand |
7. | Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie | 11,- € |
IV. Sonstige Aufgaben des Standesbeamten
1. | Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften | 21,- € |
2. | Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt | 32,- € |