Abfallentsorgung

Abfallberatung

Der Landkreis Gießen bietet Ihnen eine Beratung in allen Fragen zur Abfallvermeidung, Verwertung und Beseitigung, Umgang mit Abfällen, Abgabestellen, Entsorgungswegen etc. Es werden Entsorgungsnachweise ausgestellt, einen kostenlosen Vermittlungsservice für Bodenaushub  und Öffentlichkeitsarbeit, auch in Schulen, Kindergärten, Jugendgruppen angeboten. 
Der Landkreis Gießen hat  hier weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Für Gewerbebetriebe

bietet der Landkreis Gießen seine Beratungsleistung an.
Informationen über die Beratung finden Sie  hier.

Schadstoffe

Lassen Sie Ihre Schadstoffe nicht zu Problemstoffen werden!

Das Schadstoffmobil übernimmt Ihre Schadstoffe und entsorgt sie ordnungsgemäß. Zweimal im Jahr kommt es in jede Gemeinde und jede Stadt im Landkreis Gießen. Die Termine für das 1. Halbjahr 2023 finden Sie  hier! (386 KB) Zusätzlich gibt es feste Sammeltermine. Für Privathaushalte kostenlos.

Feste Sammeltermine Privathaushalte

• Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen, Jeden Samstag 9 bis 12 Uhr   und

• Festplatz „Auf der Helle“, 35321 Laubach, Jeden ersten Freitag 15 bis 17 Uhr

 

Das gibt es zu beachten

• Für Privatpersonen ist die Abgabe kostenlos, ausgenommen Pulver-Feuerlöscher (Anlieferung
  kostenpflichtig, alternativ kostenlose Rückgabe im Fachhandel).

• Höchstmenge: 100 kg/Anlieferung, je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l Inhalt.

• Bitte liefern Sie die Gefäße dicht verschlossen und gut lesbar beschriftet an.

• Die Schadstoffe werden mitsamt den Gebinden entsorgt, Sie erhalten Ihre Gefäße nicht zurück.

• Schadstoffe müssen immer persönlich den Fachkräften übergeben werden. Auf keinen Fall dürfen sie
  einfach abgestellt werden!

• Das Schadstoffmobil benötigt Zeit für den Auf- und Abbau. Bitte seien Sie daher pünktlich. Die Abgabe
  ist nur im jeweils angegebenen Zeitraum möglich.

• Auch kleine Elektrogeräte bis Toastergröße werden am Schadstoffmobil angenommen.

• Dispersionsfarbe (Wandfarbe) ist kein schadstoffhaltiger Abfall. Völlig ausgehärtet kann sie bedenkenlos
  in die Restmülltonne und der leere Eimer in die Gelbe Tonne gegeben werden. Flüssige
  Dispersionsfarbe wird am Schadstoffmobil angenommen.

 
Sammeltermin Gewerbebetriebe

• Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen, Jeden ersten Mittwoch 9 bis 11 Uhr

 Gebühr für gewerbliche Anlieferungen: 2,50 €/kg

 Höchstmenge: 200 kg/Anlieferung, Höchstmenge je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l Inhalt. Sie erhalten einen 
 Übernahmeschein.

 

Schulchemikalien

Schulen im Landkreis Gießen bieten wir die kostenlose Übernahme von schadstoffhaltigen

Abfällen (Unterrichtsmaterialien) an. Bitte wenden Sie sich dafür an uns.

 

Sie haben Fragen zur Schadstoffsammlung?

Wir helfen Ihnen!

Abfallberatung Landkreis Gießen

Telefon: 0641 9390 -1996 bis -1999

 E-Mail: abfallwirtschaft[at]lkgi.de

Gelbe Tonne / Gelbe Säcke

Was gehört in die Gelbe Tonne / den Gelben Sack?

  • Alle Verpackungen aus Plastik, Aluminium, Weißblech und Verbundstoffen (z.B. Tetrapak)
  • Konservendosen
  • Plastikbecher und -flaschen
  • Getränkeverpackungen
  • Styroporverpackungen
  • Kunststoff- und Alufolie (keine Abdeckplanen)
  • Einweggeschirr
  • Plastiktüten

Im Bürgerbüro der Stadt Allendorf (Lumda) kann man schon seit Jahren keine gelben Säcke mehr erhalten. Durch die Gelbe Tonne wurden die Gelben Säcke abgelöst.

Seit dem 1. Januar 2018 wird die Gelbe Tonne im Landkreis Gießen 14-tägig geleert. Restbestände an Gelben Säcken können weiterhin bei der Leerung neben die Gelbe Tonne gestellt werden.

Für Rückfragen zur Sammlung, zum Bezug der Behälter und den Inhalten, wenden Sie sich bitte an die Firma REMONDIS Mittelhessen GmbH, Telefon: 0800 1223255, E-Mail:  gelbersack-re-mh[at]remondis.de.

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen

Anmeldung einer Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (z. B. Heckenschnitt) ausschließlich nach den Bestimmungen der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 erfolgen darf und bei der Stadtverwaltung Allendorf (Lumda) anzumelden ist.

Nach der Verordnung dürfen pflanzliche Abfälle nicht auf Grundstücken innerhalb der Ortslage verbrannt werden. Die zur Verbrennung kommenden pflanzlichen Abfälle sollen so trocken sein, dass eine möglichst geringe Rauchentwicklung auftritt. Durch die Rauchentwicklung darf keine Belästigung für die Allgemeinheit auftreten. Zudem ist das Feuer ständig –bis zum Erlöschen– zu beaufsichtigen.

Weiterhin ist eine Verbrennung pflanzlicher Abfälle nur montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zulässig.

Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist mindestens 2 Werktage vor dem Termin schriftlich unter Verwendung eines Vordruckes bei der Stadtverwaltung, Ordnungsamt (Zimmer 12), anzumelden. Die Anmeldung ist von der verantwortlichen Person zu unterschreiben. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden.

Die Vordrucke für die Anmeldung sind im Ordnungsamt erhältlich oder können wie folgt abgerufen werden:  Anmeldebogen und Merkblatt (20 KB).

Die ausgefüllten Anmeldungen können entweder im Ordnungsamt abgegeben, per Fax an 06407/9112- 40 oder eingescannt und per E-Mail an ordnungsamt@allendorf-lda.de gesendet werden.

Die Anmeldung einer Verbrennung stellt keine Genehmigung dar.
Weiterhin kann durch die Anmeldung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass nach einer Alarmierung ein Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt.
Sollte dies eintreten, ist der Einsatz für die verantwortliche Person nicht kostenpflichtig, wenn die Verbrennung gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen erfolgt und die Verbrennung angemeldet wurde. Die näheren Bestimmungen der Verordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle sind auf dem Merkblatt genannt, deren Kenntnisnahme und Beachtung durch die verantwortliche Person durch Unterschrift zu bestätigen ist.

Sollte die Verbrennung pflanzlicher Abfälle entgegen der Verordnung durchgeführt werden und einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr verursachen, führt dies zu einem kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz für die verantwortliche Person.

Um Beachtung wird gebeten.

Stromversorgung

Die Versorgung des Stadtgebietes erfolgt durch die
Stadtwerke Gießen
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Tel. (06 41) 70 80

Bei Störungen (Stromversorgung und Straßenbeleuchtung) bitte folgende Telefonnummer anrufen: 0800/2302110

Abwasser

Auch für die Beseitigung des Abwassers ist die Stadt Allendorf (Lumda) selbst zuständig. Bei Problemen und Fragen können Sie sich an unseren Klärwärter Peter Luh, Tel. 0172 / 6 76 86 52 wenden. Weiterhin erteilt das Bauamt Auskunft; Tel. 06407/ 91 12-36 oder - 47.