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Ver- und Entsorgung

Ver- und Entsorgung

Untersuchungen Wasserversorgung - Nitratkonzentration im Rohwasser

Wasserversorgungsgebiet Climbach

 Hier (1.3 MB) können sich die Bürgerinnen und Bürger aus Climbach darüber informieren, zu welchem Brunneneinzugsgebiet sie gehören.

Brunnen Forstgarten Climbach

Die Entwicklung der Nitratkonzentration finden Sie  hier (240 KB)!

Brunnen Kinnwald Allendorf (Lumda)

Die Entwicklung der Nitratkonzentration finden Sie  hier (216 KB)!

Brunnen Scheuerchen Allendorf (Lumda)

Die Entwicklung der Nitratkonzentration finden Sie  hier (211 KB)!

Brunnen Kellerborn Allendorf (Lumda)

Die Entwicklung der Nitratkonzentration finden Sie  hier (211 KB)!

Brunnen Hoher Stein Nordeck

Die Entwicklung der Nitratkonzentration finden Sie  hier (226 KB)!

Wasserhärten

Wasserhärten in Allendorf und den Stadtteilen

Geht es um Wasser, hört man oft den Begriff „Wasserhärte".

Damit umgehen zu können lohnt sich, denn es spart Geld. Die Kenntnis der Wasserhärte ist für die Dosierung von Waschpulver notwendig. Der Härtegrad steigt je nach Menge der im Wasser gelösten Mineralien von Kalzium und Magnesium. Beide Stoffe löst das Wasser aus den Erdschichten. Sie sind, wie viele andere, wichtig für unsere Gesundheit.

Kalzium und Magnesium mindern in ihrer gelösten Form die Waschkraft, d.h. je höher der Härtegrad des Leitungswassers ist, desto mehr Waschmittel werden benötigt. Die Waschmittelzugabe sollte genau auf den Härtebereich abgestimmt sein. Damit wird eine Überdosierung vermieden, die ansonsten über den Abwasserstrom wieder unsere Gewässer belastet.

In der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes, die im Mai 2007 in Kraft getreten ist, wird das Wasser in drei neue Härtebereiche eingeteilt und löst die bisher geltenden vier Härtebereiche ab.

In den hiesigen Ortsnetzen treten folgende Härtebereiche mittel (1,5 – 2,5 mmol/l) und

hart (über 2,5 mmol/l) auf:

Ortsnetz Allendorf
Hochzone Tiefbrunnen Kinnwald pH-Wert 7,65 Härte 2,6 mmol/l Härtebereich hart
Tiefzone Behälter Ilschhäuser Weg pH-Wert 7,28 Härte 2,2 mmol/l Härtebereich mittel 2
Ortsnetz Climbach
Hochzone Tiefbrunnen Kinnwald pH-Wert 7,65 Härte 2,6 mmol/l Härtebereich hart
Tiefzone Tiefbrunnen Climbach pH-Wert 7,21 Härte 2,2 mmol/l Härtebereich mittel 2
Ortsnetze Nordeck und Winnen
Tiefzone Tiefbrunnen Nordeck pH-Wert 7,57 Härte 1,4 mmol/l Härtebereich weich

Abfallentsorgung

Abfallberatung

Der Landkreis Gießen bietet Ihnen eine Beratung in allen Fragen zur Abfallvermeidung, Verwertung und Beseitigung, Umgang mit Abfällen, Abgabestellen, Entsorgungswegen etc. Es werden Entsorgungsnachweise ausgestellt, einen kostenlosen Vermittlungsservice für Bodenaushub  und Öffentlichkeitsarbeit, auch in Schulen, Kindergärten, Jugendgruppen angeboten. 
Der Landkreis Gießen hat  hier weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Für Gewerbebetriebe

bietet der Landkreis Gießen seine Beratungsleistung an.
Informationen über die Beratung finden Sie  hier.

Schadstoffe

Lassen Sie Ihre Schadstoffe nicht zu Problemstoffen werden!

Das Schadstoffmobil übernimmt Ihre Schadstoffe und entsorgt sie ordnungsgemäß. Zweimal im Jahr kommt es in jede Gemeinde und jede Stadt im Landkreis Gießen. Die Termine für das 1. Halbjahr 2023 finden Sie  hier! (386 KB) Zusätzlich gibt es feste Sammeltermine. Für Privathaushalte kostenlos.

Feste Sammeltermine Privathaushalte

• Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen, Jeden Samstag 9 bis 12 Uhr   und

• Festplatz „Auf der Helle“, 35321 Laubach, Jeden ersten Freitag 15 bis 17 Uhr

 

Das gibt es zu beachten

• Für Privatpersonen ist die Abgabe kostenlos, ausgenommen Pulver-Feuerlöscher (Anlieferung
  kostenpflichtig, alternativ kostenlose Rückgabe im Fachhandel).

• Höchstmenge: 100 kg/Anlieferung, je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l Inhalt.

• Bitte liefern Sie die Gefäße dicht verschlossen und gut lesbar beschriftet an.

• Die Schadstoffe werden mitsamt den Gebinden entsorgt, Sie erhalten Ihre Gefäße nicht zurück.

• Schadstoffe müssen immer persönlich den Fachkräften übergeben werden. Auf keinen Fall dürfen sie
  einfach abgestellt werden!

• Das Schadstoffmobil benötigt Zeit für den Auf- und Abbau. Bitte seien Sie daher pünktlich. Die Abgabe
  ist nur im jeweils angegebenen Zeitraum möglich.

• Auch kleine Elektrogeräte bis Toastergröße werden am Schadstoffmobil angenommen.

• Dispersionsfarbe (Wandfarbe) ist kein schadstoffhaltiger Abfall. Völlig ausgehärtet kann sie bedenkenlos
  in die Restmülltonne und der leere Eimer in die Gelbe Tonne gegeben werden. Flüssige
  Dispersionsfarbe wird am Schadstoffmobil angenommen.

 
Sammeltermin Gewerbebetriebe

• Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen, Jeden ersten Mittwoch 9 bis 11 Uhr

 Gebühr für gewerbliche Anlieferungen: 2,50 €/kg

 Höchstmenge: 200 kg/Anlieferung, Höchstmenge je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l Inhalt. Sie erhalten einen 
 Übernahmeschein.

 

Schulchemikalien

Schulen im Landkreis Gießen bieten wir die kostenlose Übernahme von schadstoffhaltigen

Abfällen (Unterrichtsmaterialien) an. Bitte wenden Sie sich dafür an uns.

 

Sie haben Fragen zur Schadstoffsammlung?

Wir helfen Ihnen!

Abfallberatung Landkreis Gießen

Telefon: 0641 9390 -1996 bis -1999

 E-Mail: abfallwirtschaft[at]lkgi.de

Gelbe Tonne / Gelbe Säcke

Was gehört in die Gelbe Tonne / den Gelben Sack?

  • Alle Verpackungen aus Plastik, Aluminium, Weißblech und Verbundstoffen (z.B. Tetrapak)
  • Konservendosen
  • Plastikbecher und -flaschen
  • Getränkeverpackungen
  • Styroporverpackungen
  • Kunststoff- und Alufolie (keine Abdeckplanen)
  • Einweggeschirr
  • Plastiktüten

Im Bürgerbüro der Stadt Allendorf (Lumda) kann man schon seit Jahren keine gelben Säcke mehr erhalten. Durch die Gelbe Tonne wurden die Gelben Säcke abgelöst.

Seit dem 1. Januar 2018 wird die Gelbe Tonne im Landkreis Gießen 14-tägig geleert. Restbestände an Gelben Säcken können weiterhin bei der Leerung neben die Gelbe Tonne gestellt werden.

Für Rückfragen zur Sammlung, zum Bezug der Behälter und den Inhalten, wenden Sie sich bitte an die Firma REMONDIS Mittelhessen GmbH, Telefon: 0800 1223255, E-Mail:  gelbersack-re-mh[at]remondis.de.

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen

Anmeldung einer Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (z. B. Heckenschnitt) ausschließlich nach den Bestimmungen der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 erfolgen darf und bei der Stadtverwaltung Allendorf (Lumda) anzumelden ist.

Nach der Verordnung dürfen pflanzliche Abfälle nicht auf Grundstücken innerhalb der Ortslage verbrannt werden. Die zur Verbrennung kommenden pflanzlichen Abfälle sollen so trocken sein, dass eine möglichst geringe Rauchentwicklung auftritt. Durch die Rauchentwicklung darf keine Belästigung für die Allgemeinheit auftreten. Zudem ist das Feuer ständig –bis zum Erlöschen– zu beaufsichtigen.

Weiterhin ist eine Verbrennung pflanzlicher Abfälle nur montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zulässig.

Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist mindestens 2 Werktage vor dem Termin schriftlich unter Verwendung eines Vordruckes bei der Stadtverwaltung, Ordnungsamt (Zimmer 12), anzumelden. Die Anmeldung ist von der verantwortlichen Person zu unterschreiben. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden.

Die Vordrucke für die Anmeldung sind im Ordnungsamt erhältlich oder können wie folgt abgerufen werden:  Anmeldebogen und Merkblatt (20 KB).

Die ausgefüllten Anmeldungen können entweder im Ordnungsamt abgegeben, per Fax an 06407/9112- 40 oder eingescannt und per E-Mail an ordnungsamt@allendorf-lda.de gesendet werden.

Die Anmeldung einer Verbrennung stellt keine Genehmigung dar.
Weiterhin kann durch die Anmeldung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass nach einer Alarmierung ein Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt.
Sollte dies eintreten, ist der Einsatz für die verantwortliche Person nicht kostenpflichtig, wenn die Verbrennung gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen erfolgt und die Verbrennung angemeldet wurde. Die näheren Bestimmungen der Verordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle sind auf dem Merkblatt genannt, deren Kenntnisnahme und Beachtung durch die verantwortliche Person durch Unterschrift zu bestätigen ist.

Sollte die Verbrennung pflanzlicher Abfälle entgegen der Verordnung durchgeführt werden und einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr verursachen, führt dies zu einem kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz für die verantwortliche Person.

Um Beachtung wird gebeten.

Stromversorgung

Die Versorgung des Stadtgebietes erfolgt durch die
Stadtwerke Gießen
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Tel. (06 41) 70 80

Bei Störungen (Stromversorgung und Straßenbeleuchtung) bitte folgende Telefonnummer anrufen: 0800/2302110

Abwasser

Auch für die Beseitigung des Abwassers ist die Stadt Allendorf (Lumda) selbst zuständig. Bei Problemen und Fragen können Sie sich an unseren Klärwärter Peter Luh, Tel. 0172 / 6 76 86 52 wenden. Weiterhin erteilt das Bauamt Auskunft; Tel. 06407/ 91 12-36 oder - 47.

Abfuhrkalender

Abfuhrkalender 2024

Den Abfuhrkalender 2024 finden Sie  hier (376 KB)!

 

Der Fachdienst Abfallwirtschaft gibt jährlich einen Abfuhrkalender heraus, in dem auch wichtige Adressen und Öffnungszeiten abgedruckt sind. Dieser Kalender wird im Dezember des Vorjahres durch die Städte und Gemeinden verteilt. Benötigen Sie noch einen? Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung, dort sind Mehrexemplare vorhanden.

Ihren Abfuhrkalender speziell für Ihre Straße können Sie  hier erstellen.

  • die Termine für die Schadstoffsammlung und weitere Informationen
  • das Angebot regelmäßiger Erinnerungsmails (i-Calendar)
  • und die Abfuhrkalender, wie sie in Papierform verteilt wurden, als PDF.


 Was gehört wohin?

Sperrmüll

Sperrmüll ist definitionsgemäß derjenige hausmüllähnliche Abfall, der selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die graue Restmülltonne passt.

Hierbei ist zu beachten, dass wir aus Sicherheitsgründen diejenigen Abfälle von der Abholung ausschließen müssen, die ein Gefahrenpotential darstellen (Schadstoffe, sowie asbesthaltiges Material), oder die für die Müllwerker beim Aufnehmen oder Einladen eine Gefahr darstellen (Glasscheiben, Spiegel, Bretter mit hervorstehenden Nägeln), Toilettenschüsseln und Waschbecken aus Porzellan müssen wir ebenfalls ausschließen, weil sie Schäden am Müllfahrzeug hervorrufen.

Anderen Abfall, wie z.B. Matratzen, Holzmöbel, Polstermöbel, Teppichböden, sowie elektrische und elektronische Geräte (außer Nachtspeicheröfen) und Metallteile fahren wir ab.

Die Sperrmüllsammlung findet in mehreren Etappen statt. Schon bei der Organisation der Abfuhr wird darauf geachtet, dass die Teilmengen des Sperrmülls, die in den unterschiedlichen Verwertungswegen landen, getrennt eingesammelt werden. Darum holen wir z.B. reine Holzmöbel mit einem anderen Fahrzeug ab als einen Teppichboden oder eine Couch. Auch die elektrischen Geräte werden von einem eigenen Fahrzeug abgeholt. Es kann hierbei zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen den einzelnen Abfuhren kommen.

Sie möchten Sperrmüll abholen lassen, was ist zu tun?

1) Sie wissen schon, was Sie im Einzelnen abholen lassen wollen? Machen Sie sich bitte vorab eine Liste der Gegenstände.

2) rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0641 26559888 zum Ortstarif an und
3) teilen uns mit, was Sie zum Sperrmüll herausstellen wollen.
4) Wir teilen Ihnen den nächsten Abfuhrtermin mit und Sie
5) stellen zu dem genannten Termin bis um 06:00 Uhr morgens Ihren Sperrmüll auf den Bürgersteig zur Abfuhr bereit.

Die Menge des Sperrmülls, den Sie bereitstellen können, ist auf das haushaltsübliche Maß beschränkt.

Sie haben - wie bisher auch - pro Jahr zweimal die Möglichkeit , eine Sperrmüllabfuhr in Anspruch zu nehmen, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie anfallen.

Es besteht die Möglichkeit, den Sperrmüll auch  Online anzumelden.

Möchten Sie außerhalb der angebotenen Termine Sperrmüll entsorgen, dann ist dies kostenpflichtig beim  Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises Gießen in der Lahnstraße 220 in Gießen möglich.

Zu schade zum Wegwerfen, noch intakt und gebrauchsfähig? Bieten Sie Ihre verschenkbaren Dinge an in unserem kostenlosen Internet-Verschenkmarkt „ kost`nix“.

Wertstoffe

Wertstoffcontainer

Allendorf (Lumda), Festplatz

- Glas, Weißblech, Kleidung

Nordeck, Festplatz

- Glas, Weißblech

Climbach, Festplatz

- Glas, Weißblech

Deponien

Deponie für Kompost, Gartenabfälle, Baumschnitt: Geilshausen (Gde. Rabenau)

Abgabestellen für Erdaushub:

  • Fa. Nickel, Dreihausen (Gde. Ebsdorfergrund)
  • Basaltwerk Eltersberg (Alten-Buseck)
  • Fa. Treiser Sand, Treis an der Lumda
  • Fa. DERA, Sandgrube Gießener Nordkreuz

Bitte beachten: die Anlieferung ist i.d.R. nicht ganzjährig möglich; bitte informieren Sie sich vorher!

Wertstoffhof Allendorf (Lumda)

Der kommunale Wertstoffhof

Wir bieten Ihnen die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe über
Allendorf (Lumda), Am Festplatz 6,

Infotelefon Stadt Allendorf (Lumda): 06407/9112-36 zu folgenden Uhrzeiten an: 


Ab 1. Juni 2023 neue Öffnungszeiten:

Mittwoch 16:30 - 18:30 Uhr

Samstag  10:00 - 13:00 Uhr


Was können Sie auf dem kommunalen Wertstoffhof abgeben?

 

  • Altholz aus dem Wohnbereich, kein Außenholz
  • Bauschutt ohne Porenbeton, ohne Rigips, kein Asbestzement, keine Wellplatten
  • Metall ohne Gaskartuschen oder Ölanhaftungen, keine Autoteile
  • Energiesparlampen und LED`s
  • PU-Dosen (Montageschaumdosen) auch mit Füllung
  • Korken aus Naturkork
  • Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße, keine Bildschirme
  • Papier und Pappe
  • Hart-Kunststoffe „nicht vom Bau“, z.B. Regenfass, Gartenstühle, Rührschüsseln, Eimer
  • Kunststoffrohre „vom Bau“, bis 1m Länge
  • Toner- und Tintenkartuschen
  • CD`s und DVD`s ohne Hülle

 

Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die Sie anliefern möchten.

Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.

 

Wer darf anliefern?

Der Wertstoffhof darf von Einwohnern und Einwohnerinnen des Landkreises Gießen genutzt werden, denn die Kosten für den Wertstoffhof sind in der Gebühr der Abfallentsorgung vor dem Haus mit eingerechnet.

Welche Mengen können abgegeben werden?

Sie können pro Woche eine Kofferraumladung pro Wertstoffart abgeben.
Die zulässige Menge entspricht einem halben Kubikmeter,
also etwa dem Volumen von zwei blauen Altpapiertonen.

„Wer hat Recht“?

Den Anweisungen der Mitarbeiter im Wertstoffhof ist Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die Einordnung von Wertstoffen, deren Mengenbegrenzung bis hin zur Abweisung.

Saisonal bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Container bereits überfüllt sind und Anlieferungen abgewiesen werden müssen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis und fahren weiter zum Abfallwirtschaftszentrum Lahnstraße 220 in Gießen.

Was gibt es noch für Möglichkeiten?

Viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Möbelholz, Metalle, Polstermöbel, große Haushalts-Elektrogeräte, können Sie ohne Zusatzkosten über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen!
Anmeldung unter 0641 26 55 98 88 oder www.lkgi.de

 

Das Abfallwirtschaftszentrum AWZ in Gießen, Lahnstraße 220

nimmt fast alle Abfallarten und auch größere Mengen an, teils kostenpflichtig.

Haushaltsübliche Elektrogeräte sowie Metalle oder Papier/ Pappe sind stets kostenfrei.

Das AWZ hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag   8 – 12.15 und 13 – 17 Uhr
sowie Samstag 9 – 12 Uhr
Samstags mit Schadstoffmobil für giftige oder umweltgefährdende Abfälle.

Wo gibt es mehr Infos über Vermeidung, Sammlung, Entsorgung von Abfällen?

  • im Abfuhrkalender
  • auf der Internetseite des Landkreises  www.lkgi.de
  • in der Abfallwirtschaftszeitung „KommPost“
  • bei der Abfallberatung des Landkreises

                    Telefon 0641 9390 - 1996 bis 1998 und  abfallwirtschaft[at]lkgi.de

 

Holz im Wertstoffhof

Diese Hölzer können in die Holzcontainer:

  • Holz unbehandelt sowie lackiert, lasiert, verleimt
  • Möbel, Innentüren, Platten aus Holz, aus Holzwerkstoffen, auch Spanplatten, Sperrholzplatten, Multiplex, auch z.B. Holz-Schublade mit Kunststoffanteil Arbeitsplatten aus Holz mit  beschichteter Oberfläche
  • Obstkisten (Einweg), auch Transportkisten aus Holzwerkstoffen, unbehandelte Holzpaletten, auch mit Paletten-Fuß aus Holzwerkstoffen 
  • Schaltafel, Schalholz vom Betonieren ohne Öl-Anhaftungen
  • Holz-Laminat ja, aber kein Kunststoff-Laminat

Das Holz geht in Biomasse-Kraftwerke, die Verbrennungsenergie wird genutzt.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Generell darf kein mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz im Wertstoffhof angenommen werden, also kein Holz aus dem Außenbereich: Keine Zäune, keine Außentüren, kein Holzfachwerk, keine Bahnschwellen, keine imprägnierten Bauhölzer, keine Fensterrahmen, keine Fensterläden, keine Gartenmöbel.

 

Grundsätzlich gilt: Bei Holz aus dem Außenbereich ist davon auszugehen, dass dieses Material imprägniert ist. Bei Zäunen, Jägerzäunen, Gartenmöbeln, Spielplatzgeräten, Hölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau ist das ehemalige Behandlungsmittel oft nicht mehr zu erkennen. Beim Kauf war es ursprünglich oft grün oder braun, weil mit Kupfer- oder Chromsalz imprägniert. In wenigen Jahren verschwindet die Farbe, die chemischen Inhalte sind jedoch noch vorhanden.

Deshalb müssen diese Hölzer über das Abfallwirtschaftszentrum AWZ Lahnstraße 220 in Gießen entsorgt werden, eine Verwertung über dafür zugelassene Entsorger ist ebenfalls möglich.

Bauschutt im Wertstoffhof:

 

Bauschutt darf nur sortenrein angeliefert werden, also ohne Kabel, Metall, Holz oder Erde oder Ähnliches. 

 

Zum Bauschutt gehören:

  • Klinkersteine, Ziegelsteine, Natursteine
  • Waschbecken & Toilettenschüssel

    • Betonstücke, - reste, -rohre
    • Boden- & Wandfliesen
    • Porzellangeschirr
    • Backsteine
    • Pflastersteine
    • Zement und Mörtel
    • Splitt und Kies

Der an den kommunalen Wertstoffhöfen im Landkreis Gießen angenommene Bauschutt wird direkt zu ortsnahen Bauschuttverarbeitern im Landkreis gefahren und dient zum Beispiel als standfester Untergrund für den Straßenbau.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Keine Erde, kein Lehm, kein Porenbeton, kein Rigips. Sie  ziehen Feuchtigkeit an und sind  damit nicht formstabil und nicht frostfest.

Im AWZ Abfallwirtschaftszentrum Gießen Lahnstraße 220 werden Leichtbausteine, Gasbeton, Porenbeton, Porenbetonsteine kostenpflichtig angenommen und haben  einen andere etwas teurere Verwertungsweg.

 

Zu den Wertstoffhöfen darf auf gar keinen Fall Asbestzement gebracht werden. Auf den Wertstoffhöfen können Dach-Wellplatten auch nicht in „asbesthaltig“ oder „asbestfrei“ eingestuft werden, darum werden gar keine Wellplatten angenommen. Hier hilft die Abfallberatung weiter.

Metalle im Wertstoffhof

 

Fast alle Arten von Metall können in den Metallcontainer, sie werden für die Herstellung neuer Metallprodukte weitergegeben.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Keine Feuerlöscher, denn sie könnten noch unter Druck stehen

Keine Gaskartuschen, auch sie stehen unter Druck

keine ölverschmutzten Teile

keine Autoteile

 

 Papier und Pappe im Wertstoffhof:

 

Kartons füllen Sie flachgelegt in die Container, außerdem Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Sie dienen als Recycling-Material für die Karton- und Recyclingpapier--Herstellung


Und wussten Sie schon, dass die Gebühr für eine zusätzliche blaue Tonne für Papier bei Ihnen zuhause nur 12 Euro im Jahr zuzüglich einer einmaligen Aufstellgebühr von 30 € beträgt?
Die Bestellung erfolgt schriftlich an den Fachdienst Abfallwirtschaft, Riversplatz 1-9 in 35394 Gießen.

 

Hartkunststoffe „nicht vom Bau“ im Wertstoffhof

 

Diese Kunststoff-Gegenstände können zum Beispiel zum Wertstoffhof:

  • Gartenstühle
  • Rührschüsseln
  • Eimer
  • Wäschekörbe
  • Regenfass, bitte größere Stücke als 300 Liter Inhalt zerteilen

 

Diese Dinge tragen am Boden die Bezeichnung „PP“ und „PE“ und sind gut verwertbar. Der Verwerter geben das nach Reinigung gemahlene Granulat weiter in die Produktion neuer Kunststoffprodukte wie Putzeimer oder Autoteile.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Alle Arten von Weichplastik sind nicht auf den kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben, denn sie sind in ihrer vielfältigen Zusammensetzung nicht verwertbar, also keine Gartenschläuche, keine Folien, keine Aufblas-Artikel, diese gehören in die graue Restmülltonne.

 

Kunststoff-Verpackungen gehören zuhause in die gelbe Tonne.

 

Ebenfalls nicht zum Wertstoffhof gehören die Kunststoffe „vom Bau“ , also keine  Spülkästen, keine Fußbodenleisten, keine Bodenbeläge, keine Rolläden, keine Regenrinnen, denn diese sind aus anderen Materialien hergestellt, vor allem PVC, und gehören damit entweder in die graue Restmülltonne oder zum Abfallwirtschaftszentrum oder können, falls sperrig, zur Sperrmüllabholung angemeldet werden.

 

Auf keinen Fall dürfen Benzinkanister oder Öltanks in den Container, denn obwohl sie leer sein mögen, hat sich das vorher enthaltene Öl in den Kunststoff hineingearbeitet. Bitte fragen Sie bei der Abfallberatung des Landkreises nach Abgabemöglichkeiten unter Telefon 0641 9390 - 1996 bis 1998   abfallwirtschaft[at]lkgi.de .

Kunststoffrohre „vom Bau“

 

In die Gitterboxen auf dem Wertstoffhof gehören folgende Kunststoff-Rohre:

 

  • Alle Kunststoffrohre, die aus einem Material bestehen,   
           es gibt die vielfältigsten Bezeichnungen wie PE, PVC, PP
  • HDPE-Rohre (Gas-, Wasser-, Kabelschutzrohre)
  • Riffel-Rohre
  • Drainagerohre ohne Kokos-Ummantelung

 

Lange Rohre sollten für die Aufnahme in die Gitterboxen auf 1 m Länge geschnitten sein. Das Rohr-Material dient als Vormaterial für neue Kunststoffprodukte.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Nicht verwertbar sind Rohre aus Verbund-Werkstoffen, also keine vernetzten Rohre, keine geschäumten Rohre, keine Glasfaser-verstärkten Rohre, keine Rohre von der Fußbodenheizung, auch keine Bewässerungs- oder Gartenschläuche.

Diese gehören je nach Größe in die graue Restmülltonne, oder zur Direkt-Anlieferung ins Abfallwirtschaftszentrum AWZ, Lahnstraße 220 in Gießen.

 

Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße im Wertstoffhof

 

Elektro-Kleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 30 cm werden am Wertstoffhof angenommen. Der Landkreis übergibt die eingesammelten Elektrogeräte dem Rücknahmesystem der Hersteller. Die einzelnen Bestandteile werden für die Herstellung von neuen Elektrogeräten gebraucht.

 

Elektro-Kleingeräte, die ausschließlich mit Netzstrom, also über ein Kabel mit Strom versorgt werden, gehören In den Absetzcontainer.  Hierbei handelt es sich um Geräte, in denen keine Batterie oder kein Akku enthalten ist und die keinen Bildschirm besitzen. Dazu gehören zum Beispiel:

 

  • Kleinere Kaffemaschinen
  • Mixer
  • Bügeleisen
  • Anrufbeantworter
  • Computertastaturen
  • Eierkocher
  • Fön

Elektro-Kleingeräte, die eine Batterie oder Akku enthalten, werden am Wertstoffhof In einer Extra-Box angenommen, dazu gehören zum Beispiel:

  • Akkuschrauber
  • Taschenlampen
  • Radiowecker
  • Programmierbare Geräte wie Notebook, Tablet, Handy
  • Dazu gehören mittlerweile auch Artikel wie der „blinkende Schuh“, also Artikel, in denen ein kleines elektronisches Teil fest eingebaut ist.

 

Wussten Sie schon?

Auf Grund des neuen Elektro-Gesetzes müssen Händler, deren Geschäfts-Fläche für Elektrogeräte mindestens 400 qm beträgt, auch kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm zurücknehmen, völlig unabhängig von einem gleichzeitigen Neukauf.

Lose Batterien und Akkus

sollten nicht über lange Zeit zuhause aufbewahrt werden, denn sie altern: Batterien „laufen aus“, wenn sie feucht werden, und Akkus altern, indem sie sich aufblähen und sogar eine gewisse Explosionsgefahr darstellen. Diese Alterung geschieht auch dann, wenn sie tief entladen sind. Bitte bringen Sie sie bei jeder Gelegenheit zum Handel zurück.

Lose Batterien und Akkus werden nicht am Wertstoffhof angenommen.

Der Handel ist verpflichtet, deutlich sichtbar im Kassenbereich eine Rücknahme von kleinen Batterien und Akkus anzubieten. Die Abgabe ist außerdem auch am Schadstoffmobil möglich und im Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises in der Lahnstraße 220 in Gießen.

 

 

Weitere Wertstoffe: „Kleinigkeiten“ im Wertstoffhof

 

  • „PU-Dosen“ ,
    auch mit Füllung, hier handelt es sich um die Dosen von Montage- und Isolierschaum,  wie er zum Beispiel für den Einbau von Türen und Fenstern genutzt wird. Wir übergeben diese Dosen dem Rücknahmesystem der Hersteller. Dort werden in die Dosen in ihre Bestandteile zerlegt, der Restinhalt an Treibmittel und der Rest-Schaum verarbeitet sowie das Weißblech der Dose  und die Kunststoffkappen recycelt.
  • Flaschenkorken aus Naturkork

    Diese werden weitergegeben zur Herstellung von Korkschrot für die Weiterverarbeitung als Korkplatten.
  • Energiesparbirnen und LED`s:
    Energiesparlampen enthalten einen geringen Anteil an Quecksilber und gehören darum nicht in die Restmülltonne.
    Die Inhaltsstoffe von LED`s sind gut verwertbar und werden daher am Wertstoffhof angenommen. Beide Lampenarten werden dem Rücknahmesystem der Hersteller übergeben und dienen als Material für die Herstellung neuer Produkte.

Sonstige Glühbirnen dürfen einfach in die Restmülltonne gegeben werden.

  • CD`s ohne Hülle:
    Auf dem kommunalen Wertstoffhof steht eine markierte rote Tonne zur Annahme. Die CD`s werden vom Verwerter gereinigt, gemahlen und dienen als Material für neue Kunststoffprodukte.
  • Toner- und Tintenkartuschen:
    Auf dem kommunalen Wertstoffhof steht eine weitere markierte rote Tonne zur Annahme.  Die Toner- und Tintenkartuschen werden sortiert und teils gereinigt direkt wieder verwendet, zum Teil geschreddert und der Kunststoff wird verwertet. Unbrauchbare Anteile werden verbrannt und die Energie genutzt.

Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)

Gebühren der Abfallwirtschaft

Aktuelle Gebühren der Abfallwirtschaft

Die aktuellen Gebühren der Abfallwirtschaft finden Sie unter  www.lkgi.de / Abfallwirtschaft / Gebühren.

Tonnenauswahl

Mit der Einführung des neuen Gebührenmoddells in 2003 können die Hausbesitzer die Größe der grünen und grauen Tonnen je nach Bedarf festlegen.

tonnenwahl.jpgGraue Restmülltonne

Die graue Tonne für den Restmüll wird in drei Größen angeboten:

  • 240 Liter - die gewohnte Größe für die meisten Haushalte
  • 120 Liter - eine früher bereits gebräuchliche, in letzter Zeit aber fast ausschließlich bei Biotonnen zu findende Größe
  • 60 Liter - kleine Variante für den Einpersonenhaushalt; 120-Liter-Tonne mit Einlegeboden

Als weitere Regelgröße kann bei der Restmülltonne der Abfuhrrhythmus ausgewählt werden - als zwei- oder vierwöchentliches Intervall.

gruenetonne.jpgGrüne Biotonne

Bei der Biotonne gibt es:

  • 240 Liter
  • 120 Liter

    Auch hier kann der Abfuhrrhythmus ausgewählt werden - als zwei- oder vierwöchentliches Intervall.

Brauchwasseranlagen / Zisternen

Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) und Brauchwasseranlagen (private Brunnen)

Die Nutzung von Regenwasser zur Einsparung von Trinkwasser hat als Ergänzung zu moderner Wasser sparender Sanitärtechnik erheblich an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus leistet die Regenwassernutzung einen wichtigen Beitrag zur Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten: Durch die Rückhaltung in Zisternen und die Nutzung von Regenwasser werden die Wasserabflüsse aus Siedlungsgebieten reduziert und verzögert.

Wer jedoch Niederschlags- oder Brunnenwasser auf seinem Grundstück sammelt, es als Brauchwasser (Toilettenspülung, Waschmaschine etc.) nutzt und anschließend das gebrauchte Niederschlagswasser der Abwasseranlage zuleitet, leitet gemäß § 26 der städtischen Entwässerungssatzung gebührenpflichtiges Schmutzwasser und nicht mehr Niederschlagswasser in die Kanalisation ein. Das bedeutet, dass auch für die aus eigenen Regenwassernutzungsanlagen oder privaten Brunnen bezogenen Wassermengen, die im Haushalt als Brauchwasser genutzt und der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden, eine Abwassergebühr zu entrichten ist!

Zur Sicherstellung einer gesundheitlich unbedenklichen Wasserversorgung des Grundstückseigentümers wie auch der Allgemeinheit darf in keinem Fall der Trinkwasserkreislauf mit verunreinigtem Brauchwasser kontaminiert werden. Hierzu muss der Betreiber einer Brauchwasseranlage (Zisterne/Brunnen) sicherstellen, dass die Anlage von dem Trinkwasserkreis absolut sicher getrennt betrieben wird! Da hierbei die Trinkwasserverordnung mit den einschlägigen Vorschriften (DIN1989) zu beachten ist, empfiehlt sich die Installation grundsätzlich nur von einem autorisierten Fachbetrieb vornehmen zu lassen.

Bei der Verwendung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen für das Sammeln von Niederschlagswasser sind die Grundstückseigentümer gemäß § 3 der Wasserversorgungssatzung bzw. § 13 der Trinkwasserverordnung verpflichtet, den Betrieb solcher Anlagen der Stadt wie auch dem Kreisgesundheitsamt vorher schriftlich anzuzeigen. Dabei sind genaue Angaben zu deren Anschluss und Volumen zu machen und anzugeben, welcher Verwendung das gesammelte Niederschlagswasser zugeführt wird. Eine hierbei evtl. genutzte Brauchwassermenge muss durch einen privaten, fest installierten und geeichten Wasserzähler gemessen werden. Auch sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, jede (Nutzungs-) Änderung der Stadt und dem Kreisgesundheitsamt schriftlich anzuzeigen.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Darüber hin-aus kann eine Abgaben- bzw. Gebührenhinterziehung vorliegen, die mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Die Stadt Allendorf (Lumda) fordert daher alle Grundstückseigentümer, Grundstücksmiteigentümer und Erbbauberechtigten auf, soweit noch nicht geschehen, Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) und private Brunnen der Finanzverwaltung der Stadt und dem Kreisgesundheitsamt Gießen umgehend anzuzeigen. Nähere Auskünfte sowie entsprechende Vordrucke sind bei der Finanzverwaltung der Stadt (Tel. 06407/9112-34) bzw. beim Kreisgesundheitsamt (0641/9390 422) erhältlich oder im Internet unter  www.allendorf-lda.de (24 KB) im Bereich „Rathaus, Formulare“ und unter  www.landkreis-giessen.de im Bereich „Gesundheit“ zu finden.

Die Stadt behält sich vor, Grundstücke vor Ort stichprobenweise zu überprüfen. Sollten hierbei fehlende oder unrichtige Auskünfte über die Nutzung von Zisternen, Brunnen bzw. deren Nutzung als Brauchwasser im Haushalt festgestellt werden, so stellt dies zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Der Magistrat
der Stadt Allendorf (Lumda)
-Finanzverwaltung-