Schwimmbeckenbefüllung / Poolwasser

Das Befüllen des Pools kann mittels eines Gartenschlauches oder eines Standrohres, welches gegen eine Gebühr bei der Stadt ausgeliehen werden kann, erfolgen.


Wir weisen darauf hin, dass für das Befüllen sowohl Wasser- als auch Abwassergebühren anfallen.


Das für den Betrieb eines Schwimmbades genutzte Wasser verändert sich in seiner Eigenschaft. Es kommt zu Verunreinigungen durch die Badenden, durch den Einsatz von Zusatzstoffen zur  Hygienisierung und durch Mittel zur Reinigung des Schwimmbeckens. Für den Schwimmbadbetrieb genutztes Wasser ist als Abwasser (Schmutzwasser) nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu betrachten.


Eine Versickerung des Wassers auf dem Grundstück ist somit nicht zulässig und muss in
den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet werden.

Wir bitten um Beachtung.