Schutz vor der Geflügelpest: Stallpflicht und weitere Regelungen gelten in Teilen des Landkreises Gießen

Vorsichtsmaßnahmen nach Ausbruch im Lahn-Dill-Kreis

Landkreis Gießen. Nach einem Geflügelpest-Ausbruch im Lahn-Dill-Kreis müssen auch Haltungen in bestimmten Gebieten des Landkreises Gießen Vorkehrungen gegen eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche treffen. Betroffen ist eine Geflügelhaltung in der Gemeinde Hüttenberg unweit der Grenze zum Landkreis Gießen.

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen richtet eine Sperrzone ein. Sie schließt an die Sperrzone des Lahn-Dill-Kreises an und umfasst alle Haltungen im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb.

Betroffen sind im Landkreis Gießen damit Haltungen in Teilen von Langgöns, im gesamten Stadtgebiet Linden, in Teilen von Gießen, Pohlheim, Heuchelheim, Wettenberg sowie kleinen Teilen von Lich, Fernwald und Biebertal. Das genaue Gebiet ist online einzusehen über eine interaktive Karte des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) für Tiergesundheit unter  https://tinyurl.com/bdehkpzj

Innerhalb dieser Zone gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Vögel müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln von oben und der Seite verhindert. Verantwortliche von Haltungen haben täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind. Sterben ungewöhnlich viele Tiere, muss dies sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Es dürfen keine Vögel aus der Sperrzone hinaus- oder in die Zone hineingebracht werden. Vogelschauen sind untersagt.

Nochmals verschärfte Regelungen gelten in der sogenannten Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb. Auch diese erstreckt sich bis in den Landkreis Gießen.

Wichtig: Die Regelungen gelten für alle Haltungen unabhängig von der Größe – egal ob Hobby-Haltung oder gewerbliche Haltung. Eine Übersicht über alle geltenden Schutzmaßnahmen ist online auf  www.lkgi.de nachzulesen.

Veterinäramt kontrolliert viele Haltungen

Das Veterinäramt wird in den kommenden Tagen etwa 60 Haltungen in dem betroffenen Gebiet kontrollieren. In bestimmten Fällen werden Proben entnommen, um Tiere auf den Geflügelpest-Erreger zu testen. Das Veterinäramt nimmt mit den Haltungen Kontakt auf.

Wer seine Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt hat, muss dies so schnell wie möglich nachholen. Dies gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Gänse, Enten, Fasanen, Tauben und Wachteln. Eine Meldung ist online möglich über  www.lkgi.de: Menüpunkt „Gesundheit, Soziales, Migration“, Tiere und Verbraucherschutz, Bekämpfung von Tierseuchen. Hier gibt es sowohl die Möglichkeit zur Online-Meldung als auch ein Meldeformular für den Postweg.

Alle Details regelt eine Allgemeinverfügung, die das Veterinäramt des Landkreises Gießen erlässt. Diese ist  hier (308 KB) und online unter  www.lkgi.de zu finden. Sie tritt am 28. Januar in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Auch der  Lahn-Dill-Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, ebenso der Wetteraukreis.