Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Hundesteuer ab dem 01.01.2026

Sehr geehrte Hundesteuerzahlerin, sehr geehrter Hundesteuerzahler, 

im Jahr 2024 haben Sie letztmals einen Bescheid über die Hundesteuer von der Stadt erhalten. 

Es werden im Jahr 2026 keine Hundesteuerbescheide verschickt. Der im Jahr 2024 ergangene Bescheid gilt weiter. Nur bei Veränderungen erhalten Sie einen Änderungsbescheid. 

Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, achten Sie bitte auf die im Bescheid angegebenen Fälligkeiten für die „zukünftigen Jahre“, dies sind je nach Höhe der zu zahlenden Jahreshundesteuer: 

15. Februar, 15. Mai, 01. Juli, 15. August und 15. November 2026. 

Zur Vereinfachung des Verfahrens können Sie uns jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. 

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der u.g. Rufnummer zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)
Fachbereich Finanzen
Frau Fuchs – Az. 06813
Tel.: (06407) 9112 49