Nist- und Brutzeit

Mit den länger werdenden Tagen und den milden Temperaturen beginnen Bäume, Büsche und Sträucher auszutreiben. Viele Gartenbesitzende fangen an, ihren Garten aufzuräumen und für den Sommer vorzubereiten. Wir weisen darauf hin, dass bei den dabei anstehenden Rückschnitten unbedingt die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu beachten ist, welche am 1. März beginnt und bis zum 30. September andauert. In dieser Zeit sind laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel, die beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen.

Im öffentlichen Raum umfasst das Verbot die meisten Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. In privaten Gärten sind Bäume zwar vom Verbot ausgenommen; für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Co. gilt das Verbot jedoch in gleichem Maße. Wer also in seinem Garten noch einen starken Rückschnitt oder Verjüngungsmaßnahmen vornehmen möchte, kann und muss dies noch bis zum 28. Februar erledigen.

Hecken und Büsche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren, so unter anderem für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück. Dies sollte bei der Gartenarbeit stets berücksichtigt werden.