Heckenschnitt ab Oktober wieder erlaubt
Mit dem Einzug des Herbstes ist es wieder erlaubt, Ihre Hecken und Sträucher zu schneiden. Dieser Akt kann nicht nur zur Pflege Ihrer Gartenanlagen beitragen, sondern auch zum Erhalt unserer Umwelt beitragen. Auch müssen Hausbesitzende wieder zum Besen greifen, denn die abgefallenen Blätter können zu einer rutschigen Stolperfalle werden. Des Weiteren müssen der Gehweg und die Regenablaufrinne am Gehweg von Unkraut befreit sein, damit das Regenwasser ohne Stau in den Abwasserkanal geleitet werden kann.
Wir weisen auch darauf hin, dass das Hessische Straßengesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch zum Pflanzenrückschnitt verpflichten. Überhängende Bäume, Hecken, Sträucher müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Hier sind einige Tipps, wie Sie den Heckenschnitt ökologisch und umweltfreundlich gestalten können:
- Rücksicht auf die Tierwelt: Bevor Sie mit dem Heckenschnitt beginnen, überprüfen Sie Ihre Hecke sorgfältig auf Nester oder Lebensräume von Vögeln und Insekten. Vermeiden Sie es, diese zu stören oder zu beschädigen.
- Zeitpunkt: Oktober-März ist eine optimale Zeit für den Heckenschnitt, da viele Tiere bereits ausgeflogen sind und die Pflanzen in den Ruhezustand übergehen.
- Schonende Schnitttechniken: Verwenden Sie scharfe Werkzeuge, um saubere Schnitte zu erzielen, und schneiden Sie nicht zu tief in die Hecke, um die Vitalität der Pflanzen zu erhalten.
Leider können wir Ihren Heckenschnitt nicht auf unserem kommunalen Wertstoffhof entgegennehmen, bitte haben Sie dafür Verständnis. Sie können Ihre (kleingehäckselten) Heckenschnittabfälle für Ihren Kompost oder Mulch nutzen, anstelle sie zu entsorgen.
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Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Just, Ordnungsamt
Sebastian Schwarz, Bürgermeister