HAUSHALTSSATZUNG des Wasserverbandes „Lumdatal“ für das Haushaltsjahr 2026
I. Haushaltssatzung des Wasserverbandes „Lumdatal“ für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35460 Staufenberg, hat die Verbandsversammlung am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
Im Ergebnishaushalt
Im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 698.480,- EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 698.480,- EUR
mit einem Saldo von 0,- EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,- EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,- EUR
mit einem Saldo von 0,- EUR
mit einem Fehlbedarf von 0,- EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf 129.550,- EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,- EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 90.000,- EUR
mit einem Saldo von -90.000,- EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 90.000,- EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 146.030,- EUR
mit einem Saldo von -56.030,- EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf
des Haushaltsjahres von -16.480,- EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 90.000,- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.
Staufenberg, den 11.12.2025
Peter Gefeller
Verbandsvorsteher
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 und 105 HGO erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Gießen, 13. März 2026
Zustimmung
Hiermit erteilen wir dem Wasserverband Lumdatal gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in Verbindung § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Zustimmung
I. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2026.
II. gemäß § 103 Abs. 2 HGO für die in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in der Höhe von
90.000,00 Euro
(in Worten: neunzigtausend Euro)
III. gemäß § 105 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
500.000,00 Euro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro).
gez.
Anita Schneider
Landrätin
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 30.03.-10.04.2026 im Rathaus Staufenberg, Tarjanplatz 1, Zimmer 201, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.
gez.
Peter Gefeller
Verbandsvorsteher