Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund-L 3048
Öffentliche Bekanntmachung
Gz.: 2-MR-05-12-39-01-B-0002#006
Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund-L 3048
Verfahrensnummer: UF 1239
Ladung zur Teilnehmerversammlung
mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
des Flurbereinigungsverfahrens Ebsdorfergrund-L 3048
In dem Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund-L 3048 lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Ebsdorfergrund-L 3048 am:
Donnerstag, den 28. Mai 2026 um 19:00 Uhr
in die Mehrzweckhalle Roßdorf, Am Rulfbach 8, 35287 Amöneburg
ein.
Tagesordnung:
- Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
- Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Marburg -Flurbereinigungsbehörde-, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg erhältlich oder können ebenfalls über den unten aufgeführten Link abgerufen werden.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).
Für Rückfragen stehen folgende Beschäftigte des Amtes für Bodenmanagement Marburg zur Verfügung: Herr Jannik Schneider unter der Tel. Nr. 0611/535-3314 oder
E-Mail
jannik.schneider[at]hvbg.hessen.de und Herr Walter Busch unter der Tel. Nr. 0611/535-3214 oder E-Mail
walter.busch[at]hvbg.hessen.de.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Ebsdorfergrund und Amöneburg sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Allendorf (Lumda), Fronhausen, Homberg (Ohm), Kirchhain, Marburg, Rabenau, Stadtallendorf, Staufenberg und Weimar (Lahn) öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Teilnehmerversammlung sowie der Vollmachtsvordruck über die Internetadresse
www.hvbg.hessen.de/UF1239 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse
https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.