Ehrenamts-Card im Landkreis Gießen

Die hessische Ehrenamts-Card

Am 04. Dezember 2026 wird das besondere ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verleihung der Ehrenamts-Card des Landkreises Gießen ausgezeichnet. Und neben dem Engagement und dem Einsatz der vielen Ehrenamtlichen haben wir dieses Jahr auch noch zusätzlich etwas zu feiern: Die Ehrenamts-Card wird 20 Jahre! Dieses Jubiläum und die Auszeichnung von langjährigen Ehrenamts-Card-Inhaberinnen und Inhabern möchten wir an diesem Tag besonders würdigen! 


Wer kann die E-Card bekommen?

Der Landkreis Gießen beteiligt sich an der Initiative Ehrenamts-Card. Bürger/-innen unseres Landkreises können eine E-Card erhalten, wenn sie

  • sich seit drei Jahren oder seit Beginn/Gründung einer Initiative/eines Vereins durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren und
  • dafür keine Aufwandsentschädigung (Pauschalen und Sitzungsgelder) bekommen – ein reiner Auslagenersatz (für Fahrtkosten, Telefonate, Porto etc.) gilt nicht als Aufwandsentschädigung – oder
  • Inhaber/-in der Jugendleiter-Card sind und eine ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr ausüben

 

Den Antrag finden Sie  hier (258 KB) oder unter  www.vhs-kreis-giessen.de/wir-fuer-den-landkreis/ehrenamtscard/ 

 

Was muss ich tun, um die E-Card zu erhalten?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie den Antrag aus und lassen sich ihr Engagement von Ihrem Verein, Ihrer Organisation oder ersatzweise von Ihrer Kommune bestätigen.

Wenn Sie Ihre Ehrenamts-Card mit Ablauf 2026 noch nicht verlängert haben, hier auch noch einmal die herzliche Einladung, den Antrag bis zum 31.10.2026 zu übersenden:

Per Post an:  
Kultur- und Ehrenamtsförderung, Kreuzweg 33, 35423 Lich oder

per Scan oder per Mail an:  anja.horstmann[at]lkgi.de