Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 der Stadt Allendorf (Lumda) sowie Auslegung des Jahresabschlusses 2018

Aufgrund der §§ 51, 113 und 114 HGO der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) in ihrer Sitzung am 26.05.2025 über den Jahresabschluss 2018 beschlossen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß den §§ 51, 112, 113 und 114 HGO den vorliegende Jahresabschluss 2018, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, wie folgt auf:

  • in der Bilanzsumme (Aktiva/Passiva) mit 25.716.908,38 Euro sowie einem Eigenkapital in Höhe von 8.660.736,10 Euro,
  • in der Ergebnisrechnung

    • im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 113.827,95 Euro

und

  • im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 24.381,28 Euro,

somit

  • im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 138.209,23 Euro,
  • in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 199.398,55 Euro.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest bzw. beschließt über die Mittelverwendung wie folgt
Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis des Jahres 2018 in Höhe von 113.827,95 € wird auf die neue Haushaltsrechnung vorgetragen.


Der außerordentliche Fehlbetrag in Höhe von 24.381,28 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat für den Jahresabschluss 2018 gemäß § 114 HGO die Entlastung.

  

Hiermit wird nach § 114 Abs. 2 HGO der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung öffentlich bekannt gemacht:

 Geprüfter Jahresabschluss 2018 (3.1 MB)

 

 Allendorf (Lumda), den 29.05.2026

 Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)

Schwarz

Bürgermeister