Beschlussfassung Jahresabschluss 2019

Aufgrund der §§ 51, 113 und 114 HGO der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) in ihrer Sitzung am 23.06.2026 über den Jahresabschluss 2019 beschlossen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß den §§ 51, 112, 113 und 114 HGO den Jahresabschluss 2019, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, wie folgt:

  • in der Bilanzsumme (Aktiva/Passiva) mit 25.972.801,26 Euro sowie einem Eigenkapital in Höhe von 8.746.816,48 Euro,
  • in der Ergebnisrechnung

    • im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 94.537,11 Euro

und

  • im außerordentlichen Ergebnis mit einem Verlust in Höhe von 8.456,73 Euro,

somit

  • im Jahresergebnis insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 86.080,38 Euro,
  • in der Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 64.492,32 Euro.
  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Mittelverwendung wie folgt:

Der ordentliche Überschuss des laufenden Jahres in Höhe von insgesamt 94.537,11 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO in Höhe von 8.456,73 € mit dem außerordentlichen Verlust 2020 verrechnet. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 86.080,38 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

Die außerordentlichen Fehlbeträge der Jahre 2011 in Höhe von 26.045,50 €, 2017 in Höhe von 96.921,54 € und 2018 in Höhe von 24.381,28 € - insgesamt in Höhe von 147.348,32 € - werden auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat für Jahresabschluss 2019 gemäß § 114 HGO die Entlastung.

 

Hiermit wird nach § 114 Abs. 2 HGO der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2019 ist auf der Homepage der Stadt unter folgendem Link veröffentlicht:

www.allendorf-lda.de/index.php

 

 

Allendorf (Lumda), den 06.07.2026

 

Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)

 Schwarz

Bürgermeister