Angelegenheiten des Ortsgerichtes

Für Angelegenheiten, die das Ortsgericht betreffen z.B.

  • die Aufnahme von Sterbefallsanzeigen
  • evtl. Nachlasssicherung bei Todesfällen
  • Bewertung von Grundstücken und Immobilien
  • Beglaubigung der Unterschrift z.B. bei

-          Grundschuldbestellung und Grundschuldlöschung

-          Erbschaftsausschlagungen

-          Patientenverfügungen

-          Vorsorge- und Betreuungsvollmachten

 

muss ein Termin mit dem Vorzimmer der Stadtverwaltung, Tel.: 06407/9112-31, abgestimmt werden. Der Ortsgerichtsvorsteher sowie auch sein Stellvertreter befinden sich nur nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Verwaltung.

Wir bitten um Beachtung!