Angelegenheiten des Ortsgerichtes
Für Angelegenheiten, die das Ortsgericht betreffen z.B.
- die Aufnahme von Sterbefallsanzeigen
 - evtl. Nachlasssicherung bei Todesfällen
 - Bewertung von Grundstücken und Immobilien
 - Beglaubigung der Unterschrift z.B. bei
 
- Grundschuldbestellung und Grundschuldlöschung
- Erbschaftsausschlagungen
- Patientenverfügungen
- Vorsorge- und Betreuungsvollmachten
muss ein Termin mit dem Vorzimmer der Stadtverwaltung, Tel.: 06407/9112-31, abgestimmt werden. Der Ortsgerichtsvorsteher sowie auch sein Stellvertreter befinden sich nur nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Verwaltung.
Wir bitten um Beachtung!