An alle Veranstalter von Vereinsfesten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Veranstalter von Vereinsfesten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen darauf hin, dass gem. § 6 Hessisches Gaststättengesetz der zuständigen Behörde spätestens 4 Wochen vor Beginn eines vorübergehenden Gaststättengewerbes dieses schriftlich anzuzeigen ist.

Das entsprechende Formular im pdf-Format finden Sie auf der Homepage der Stadt Allendorf (Lumda) unter Rathaus/Formulare/Sonstiges/Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes gem. § 6 HGastG (ehemals Gestattung).
Das Bürgerbüro der Stadt Allendorf (Lumda) ist Ihnen auch gerne bei der Beantragung behilflich.

Der Antrag ist fristgerecht (spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung) mit der Gebühr in Höhe von 30,00 € im Bürgerbüro abzugeben bzw. zu stellen.

Verspätet abgegebene Anträge können zur Ablehnung des vorübergehenden Gaststättengewerbes führen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!

 

Benz,
Bürgermeister