Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Hinblick auf die Entnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Gießen

Allgemeinverfügung:
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Rahmen des Gemeingebrauchs wird im Landkreis Gießen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt.

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