Bauleitplanung
Aktuelle Bebauungspläne online
Ab sofort können Sie die aktuellen Bebauungspläne der Stadt Allendorf (Lumda) bequem online einsehen. Über das Geoinformationssystem INGRADA erhalten Sie Zugriff auf alle relevanten Planunterlagen.
Hier geht´s zum Online-Portal!
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Kernstadt Bebauungsplan Nr. 39 „Löhrbachsgraben“ – 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage)
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat am 23.09.2025 den Bebauungsplan Nr. 39 „Löhrbachsgraben“ – 1. Änderung in der Kernstadt, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, zur Entwurfsoffenlage beschlossen.
(2) Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand der Kernstadt, westlich der Straße „Am Gewerbepark“ und nördlich des vorhandenen EDEKA-Marktes sowie der Landstraße L3146/ Treiser Straße.
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind der nachfolgenden Übersichtskarte 1 zu entnehmen. Folgende Flurstücke in der Gemarkung Allendorf (Lumda) werden vom Geltungsbereich erfasst: Flurstücke 33tlw., 34tlw., 35tlw., 36tlw., 37tlw., 69/1 tlw. und 246/2 tlw., jeweils Flur 3.
In der Übersichtskarte 2 wird der räumliche Geltungsbereich der externen Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes dargestellt (kein Teil der FNP-Änderung). Hierbei ist das Flurstück 2/1tlw. in der Flur 27, Gemarkung Allendorf (Lumda) betroffen.
In Übersichtskarte 3 sind die beiden Geltungsbereiche zur besseren Übersichtlichkeit verortet.
(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels (Netto-Markt). Daher erfolgt die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ sowie die Sicherung der dazugehörigen Erschließung. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
(4) Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und den Verfahrensunterlagen beigelegt wird.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich, die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:
- Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Keine Betroffenheit eines oberirdischen Gewässers, keine Betroffenheit eines Heilquellenschutzgebietes. Betroffenheit des Trinkwasserschutzgebietes Zone IIIB „Br. 1 und 2, Mainzlar“. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
- Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie für das Lokal- bzw. Kleinklima.
- Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Darstellung der Ergebnisse aus den Geländekartierungen, Eingriffsbewertung, artenschutzfachliche Bewertung des Plangebietes i.V.m. mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
- Biologische Vielfalt: Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch das Plangebiet.
- Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.
- Natura-2000-Gebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten - in rd. 580 m nordwestlicher Entfernung liegt das Vogelschutzgebiet Nr. 5414-450 „Steinbrüche in Mittelhessen“. Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.
- Sonstige Schutzgebiete: Hinweise zum nahegelegenen Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“, keine Betroffenheit sonstiger Schutzgebiete.
- Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die umliegenden Wohnnutzungen.
- Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.
Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich sowie zum Artenschutz. Der Eingriff wird über die Zuordnung von Ökopunkten kompensiert, die Zuordnung erfolgt in der Plankarte des Bebauungsplanes (hier: Übersichtskarte 2, externe Ausgleichsfläche).
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.
Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:
b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Plan Ö) in Bezug auf die Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Maculinea-Arten. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten Elster, Feldlerche, Girlitz, Grünfink, Star und Weißstorch, als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Fledermausarten Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Kleinabendsegler, „Langohr“, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus sowie als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Reptilienart die Zauneidechse hervorgegangen. Maculinea-Arten wurden nicht nachgewiesen. Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung und Tötung) kann für die betroffenen Arten nach der Prüfung ausgeschlossen werden. Zudem werden allgemeine Hinweise zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten aufgeführt.
c) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden):
- Deutsche Telekom Technik GmbH (22.07.2025): Allgemeine Hinweise zur Erschließung des Plangebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur.
- Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg (18.08.2025): Hinweise zur verkehrlichen Erschließung.
- Kreisausschuss des LDK, FD Landwirtschaft und Forsten (30.07.2025): Allgemeine Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen bei Ausgleichsmaßnahmen.
- Kreisausschuss des LK Gießen, Bauordnung und Umwelt, FD Wasser- und Bodenschutz (07.08.2025): Allgemeine Hinweise zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Hinweis auf Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIB. Hinweise auf nahegelegenes amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet.
- Kreisausschuss des LK Gießen, FD Naturschutz (22.08.2025): Hinweise zum Ausgleich, allgemeine artenschutzrechtliche Hinweise sowie Hinweise zu umweltrelevanten textlichen Festsetzungen bzgl. Begrünungen, Lichtverschmutzung und wasserdurchlässigen Befestigungen. Hinweise zur Artenempfehlung in der Pflanzliste.
- Kreisausschuss des Landkreises Gießen, FD Verkehr (22.08.2025): Hinweise zur verkehrlichen Erschließung und zu Fahrbahnbreiten.
- Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (13.08.2025): Allgemeine Hinweise zu Kampfmitteln. Kein begründeter Verdacht zum Auffinden von Bombenblindgängern.
- Regierungspräsidium Gießen (21.08.2025):
- Dez. 31: Hinweise zu regionalplanerischen Vorgaben und zur städtebaulichen Integration. Allgemeine Hinweise zur Standortwahl.
- Dez. 41.1: Hinweise zum bestehenden Trinkwasserschutzgebiet und dem Umgang mit Grundwasser.
- Dez. 41.4: Allgemeine Hinweise zum nachsorgenden Bodenschutz und zum Eingriff in das Schutzgut Boden.
- Dez. 42.2: Hinweise zur Bestandskartierung, keine Hinweise auf Altstandorte.
- Dez. 43.2: Hinweis auf keine Erkenntlichkeit von immissionsschutzrechtlichen Konflikten
- Dez. 44.1: Hinweis auf Lage im Bergfreien.
- Dez. 53.1: Allgemeine Hinweise zu, nahegelegenen Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“.
- Zweckverband Lollar-Staufenberg (17.07.2025): Hinweise zum bestehenden Trinkwasserschutzgebiet.
Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.
(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils inklusive Plankarte und Begründung sowie der Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
27.10.2025 – 28.11.2025 einschließlich
im Internet unter der Adresse www.allendorf-lda.de unter der Rubrik Startseite à Aktuelles à Bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda) aus und können über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
(8) Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Übersichtskarte 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung finden Sie hier. (383 KB)
Übersichtskarte 2: Externe Ausgleichsfläche (Gemarkung Allendorf (Lumda)) ist hier. (268 KB)
Und die Übersichtskarte 3: Verortung der räumlichen Geltungsbereiche ist hier (755 KB) zu finden!
Bebauungsplan (454 KB)
Begründung Bebauungsplan (1.7 MB)
Flächennutzungsplan (2.4 MB)
Begründung Flächennutzungsplan (1.6 MB)
Lageplan (6.5 MB)
Umweltbericht (2.0 MB)
Umweltrelevante Stellungnahmen Bebauungsplan (5.6 MB)
Umweltrelevante Stellungnahmen Flächennutzungsplan (5.5 MB)
Auswirkungsanalyse (2.4 MB)
Artenschutzrechlicher Fachbeitrag (3.7 MB)
Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Stadtteil Climbach - Bebauungsplan Nr. 51 „PV-Park Climbach“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat am 25.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „PV-Park Climbach“ im Stadtteil Climbach sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden vom Geltungsbereich erfasst: 44 tlw., 63 tlw., 119 tlw., 120, 127 tlw., 136-147, 175 tlw., jeweils Flur 2 der Gemarkung Climbach sowie das Flurstück 6 tlw. der Flur 24 in der Gemarkung Allendorf (Lumda) und die Flurstücke 1/3, 1/6 und 5 tlw. der Flur 25 in der Gemarkung Allendorf (Lumda). Das Planungsgebiet liegt südwestlich der Ortslage Climbach.
(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen). Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Solarenergie auszubauen. Die Schaffung von Bauplanungsrecht wird für dieses Vorhaben aufgrund des fehlenden Privilegierungstatbestandes des § 35 BauGB für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage notwendig. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren.
Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. zur FNP-Änderung zu integrieren.
(6) Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung (einschließlich Begründung) und Umweltbericht sowie der vorläufige Ergebnisbericht der faunistischen Untersuchungen in der Zeit vom
20.10.2025 - 21.11.2025 einschließlich
im Internet unter der Adresse www.allendorf-lda.de unter der Rubrik Startseite à Aktuelles à Bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda) während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung aus. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(7) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Die Übersichtskarte des Geltungsbereiches finden Sie hier! (385 KB)
Anlage vorläufiger Ergebnisbericht Artenschutz (3.2 MB)
Lageplan (9.3 MB)
Flächennutzungsplan (1.5 MB)
Bebauungsplan (2.3 MB)
Begründung Bebauungsplan (2.0 MB)
Textliche Festsetzung Bebauungsplan (144 KB)
Umweltbericht (3.4 MB)
Änderung Flächennutzungsplan (2.0 MB)