Bauleitplanung
Aktuelle Bebauungspläne online
Ab sofort können Sie die aktuellen Bebauungspläne der Stadt Allendorf (Lumda) bequem online einsehen. Über das Geoinformationssystem INGRADA erhalten Sie Zugriff auf alle relevanten Planunterlagen.
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Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Stadtteil Climbach - Bebauungsplan Nr. 51 „PV-Park Climbach“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat am 25.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „PV-Park Climbach“ im Stadtteil Climbach sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden vom Geltungsbereich erfasst: 44 tlw., 63 tlw., 119 tlw., 120, 127 tlw., 136-147, 175 tlw., jeweils Flur 2 der Gemarkung Climbach sowie das Flurstück 6 tlw. der Flur 24 in der Gemarkung Allendorf (Lumda) und die Flurstücke 1/3, 1/6 und 5 tlw. der Flur 25 in der Gemarkung Allendorf (Lumda). Das Planungsgebiet liegt südwestlich der Ortslage Climbach.
(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen). Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Solarenergie auszubauen. Die Schaffung von Bauplanungsrecht wird für dieses Vorhaben aufgrund des fehlenden Privilegierungstatbestandes des § 35 BauGB für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage notwendig. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren.
Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. zur FNP-Änderung zu integrieren.
(6) Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung (einschließlich Begründung) und Umweltbericht sowie der vorläufige Ergebnisbericht der faunistischen Untersuchungen in der Zeit vom
20.10.2025 - 21.11.2025 einschließlich
im Internet unter der Adresse www.allendorf-lda.de unter der Rubrik Startseite à Aktuelles à Bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda) während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung aus. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(7) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Die Übersichtskarte des Geltungsbereiches finden Sie hier! (385 KB)