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Aktuelle Bebauungspläne online

Ab sofort können Sie die aktuellen Bebauungspläne der Stadt Allendorf (Lumda) bequem online einsehen. Über das Geoinformationssystem INGRADA erhalten Sie Zugriff auf alle relevanten Planunterlagen.

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Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Kernstadt Bebauungsplan Nr. 52 „Hinter dem Löhrbachsgraben“

 

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB –

Erneute eingeschränkte Entwurfsoffenlage

 

(1) Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Hinter dem Löhrbachsgraben“ und zur Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden im September/Oktober 2026 durchgeführt. Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich folgende Änderungen in Teilbereichen der Planung:

 

  • Änderungen am artenschutzrechtlichen Ausgleichskonzept aufgrund der Anregungen im Rahmen der Stellungnahmen unter anderem der Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Es wird eine weitere externe Ausgleichsfläche aufgenommen, um dem Ausgleichsbedarf für die Feldlerche gerecht zu werden.
  • Im südöstlichen Bereich wird eine bislang als Mischgebiet vorgesehene Teilfläche als Grünfläche festgesetzt. Die Straßenführung wird entsprechend angepasst.
  • Der Gewässerrandstreifen im östlichen Plangebiet wird nun als Fläche für Natur und Landschaft anstelle als Mischgebiet festgesetzt.
  • Überarbeitung des Belangs Landschaftsbild und Berücksichtigung in der Eingriffs- / Ausgleichsbilanz.
  • Redaktionelle Anpassungen in der Begründung zum Bebauungsplan und im Umweltbericht (inkl. Eingriffs- / Ausgleichsbilanz), um die Änderungen bzgl. des Artenschutzes zu berücksichtigen.

 

Der Bebauungsplan wird aufgrund der oben genannten Änderungen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet veröffentlicht und ergänzend öffentlich ausgelegt. Gelegenheit zur Stellungnahme besteht in Bezug auf die o. a. Änderungen und Ergänzungen sowie ihre möglichen Auswirkungen (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Flächennutzungsplanänderung bleibt unverändert und ist nicht Gegenstand der erneuten Beteiligung. Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda) hat aus diesem Grund am 29.10.2026 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB die erneute eingeschränkte Entwurfsoffenlage des Bebauungsplan Nr. 52 „Hinter dem Löhrbachsgraben“ beschlossen.

 

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Übersichtskarte 1 zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Allendorf (Lumda), Flur 3, die Flurstücke 37/4 tlw., 38-53, 54/1, 54/2, 55-63, 243 tlw., 244/6, 245/1 tlw., 246/2 tlw., 247/3. Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand, südlich des Totenhäuser Wegs, westlich des Löhrbachsgraben und nördlich der Straße „Am Gewerbepark“ sowie der L3146.

 

Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus externe Ausgleichsflächen für den Artenschutz. Diese sind in der Übersichtskarte 2 und 4 dargestellt. In der Übersichtskarte 2 wird das Flurstück 317/42 in der Flur 1 in der Gemarkung Winnen erfasst. Die Fläche liegt nordwestlich der Ortslage Winnen. In der Übersichtskarte 4 werden die Flurstücke 24tlw. und 25tlw. in der Flur 8 in der Gemarkung Allendorf (Lumda) erfasst.

 

Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus eine externe Ausgleichsfläche für den naturschutzfachlichen Ausgleich. Diese ist in der Übersichtskarte 3 dargestellt und umfasst die Flurstücke 35, 36, 38tlw., 45, 46, 51, 56, 71 tlw. und 73 tlw. in der Flur 5, Gemarkung Allendorf (Lumda).

 

(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Erweiterung der südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Bauflächen geschaffen werden. Vorgesehen ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und öffentliche Verwaltung“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Ergänzend werden ein Mischgebiet i.S.d. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie ein Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO ausgewiesen und die hierfür erforderliche Erschließung gesichert.

 

(4) Die Aufstellung des o.g. Bauleitplanverfahrens erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

 

  1. Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter erfolgt entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a bis j BauGB und umfasst:

 

  • Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Lage des Löhrbachsgrabens am östlichen Rand; keine Betroffenheit eines Heilquellenschutzgebietes. Betroffenheit des Trinkwasserschutzgebietes Zone IIIB „WSG Br. 1 und 2, Mainzlar“. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
  • Klima und Luft: Bewertung des Planvorhabens im Hinblick auf Kalt- und Frischluftbildung, Kaltluftabfluss, lokalklimatische Auswirkungen sowie Starkregen- und Klimaanpassungsbelange.
  • Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung sowie Darstellung von Eingrünungs- und Erhaltungsmaßnahmen; ergänzend artenschutzfachliche Bewertung auf Grundlage der faunistischen Untersuchungen bzw. des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.
  • Biologische Vielfalt: Bewertung des Planvorhabens im Hinblick auf die Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und ökologische Wechselbeziehungen im Plangebiet.
  • Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie Darstellung der vorgesehenen Eingrünungsmaßnahmen zur Einbindung des Plangebietes in den Siedlungs- und Landschaftsraum.
  • Natura-2000-Gebiete: Bewertung der möglichen Auswirkungen auf das westlich gelegene Vogelschutzgebiet Nr. 5414-450 „Steinbrüche in Mittelhessen“ und dessen Erhaltungsziele; erhebliche Beeinträchtigungen werden nicht erwartet.
  • Sonstige Schutzgebiete: Hinweise zum südlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“ sowie Bewertung möglicher Auswirkungen; erhebliche Beeinträchtigungen werden nicht erwartet.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Bewertung der Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsfunktionen sowie auf die menschliche Gesundheit; erhebliche nachteilige Auswirkungen werden nicht erwartet.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmälern und archäologischen Funden sowie zu den gesetzlichen Anzeige- und Sicherungspflichten nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz.

 

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich sowie zum Artenschutz. Der Eingriff wird durch externe Ausgleichsflächen und über die Zuordnung von Ökopunkten kompensiert.

 

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

 

 

Folgende weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

 

  1. a.     Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Plan Ö, Stand 09/2026. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag prüft die durch die Planung potenziell betroffenen Artengruppen, insbesondere Vögel, baumbewohnende Fledermäuse und Reptilien. Als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten werden insbesondere Elster, Feldlerche, Girlitz, Grünfink, Heckenbraunelle und Stieglitz sowie verschiedene Nahrungsgäste betrachtet; für die Feldlerche werden aufgrund nachgewiesener Reviere im Geltungsbereich Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere die Anlage von Blühstreifen/-flächen, benannt.
  2. b.    Archäologisch-geophysikalische Prospektion, Posselt & Zickgraf Prospektionen, Stand 07/2025. Die Magnetometerprospektion untersucht das Plangebiet im Hinblick auf oberirdisch nicht sichtbare archäologische Strukturen und weist aufgrund zahlreicher archäologisch relevanter Anomalien, insbesondere mutmaßlicher Grubenbefunde im Nordosten und Südwesten, auf ein hohes archäologisches Potenzial hin.
  3. c.     Abschlussbericht über die archäologischen Voruntersuchungen, WiBA GmbH, Stand 08/2026. Der Abschlussbericht dokumentiert die bauvorgreifenden archäologischen Untersuchungen im Plangebiet und weist zusammenfassend auf archäologisch relevante Befunde sowie eine vorgeschichtliche Nutzung des Untersuchungsraums hin.
  4. d.    Geotechnischer Untersuchungsbericht, Prof. Dr. Knoblich Umwelt- und Baugrundberatung GmbH, Stand 09/2025. Der geotechnische Untersuchungsbericht bewertet die Untergrund- und Grundwasserverhältnisse im Plangebiet im Hinblick auf die geplante Erschließung mit Leitungen, Kanälen und Straßen und enthält Hinweise zu Baugrund, Wasserhaltung, Gründung, Verkehrsflächenaufbau sowie zur Wiederverwendung und abfalltechnischen Einstufung anfallender Bodenmaterialien.

 

 

(5) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

 

Dt. Telekom Technik GmbH (07.05.2025): Allgemeine Hinweise zur Erschließung des Plangebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur.

 

Hessen Mobil, Dillenburg (15.05.2025, 07.10.2026): Hinweise zur verkehrlichen Erschließung.

 

IHK Gießen-Friedberg (21.05.2025, 15.10.2026): Hinweise zu Infrastrukturleitungen, insbesondere zum Anschluss an das Glasfasernetz und zur Ladeinfrastruktur.

 

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis, FD Landwirtschaft u. Forsten (29.04.2025, 01.10.2026): Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und möglichen Alternativenprüfungen. Zudem Hinweise zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Einbeziehung von Wegeparzellen in Kompensationsmaßnahmen.

 

Kreisausschuss des Landkreises Gießen, FD Gefahrenabwehr (24.04.2025, 24.09.2026): Hinweise zu Brandschutz und Löschwasserversorgung sowie zu den Anforderungen an unterirdische Löschwasserbehälter.

 

Kreisausschuss des Landkreises Gießen, FD Gesundheit (30.09.2026): Hinweise zur Trinkwasserhygiene und zur Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIB. Hinweise zu möglichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Trinkwasserqualität der Brunnen Mainzlar 1 und 2 sowie Hinweise zur Brauchwassernutzung.

 

Kreisausschuss des Landkreises Gießen, FD Naturschutz (22.05.2025, 16.10.2026): Hinweise zum Artenschutz, zum Landschaftsbild, zur Bewältigung der Folgen der Klimaerwärmung und zur Eingriffsminimierung sowie Hinweise zum Schutz vor invasiven Arten, zu Bepflanzungen und zum Gewässerrandstreifen. Zudem Hinweise zum Erhalt der Ufergehölze, zur Eignung und Pflege der CEF-Fläche für die Feldlerche, zur Kompensation (Ökokonto, Ausgleichsfläche, Monitoring) sowie zur Eingrünung und zu Gebäudehöhen im Hinblick auf das Landschaftsbild.

 

Kreisausschuss des Landkreises Gießen, FD Wasser- und Bodenschutz (05.05.2025, 19.10.2026): Hinweise zum Grundwasserschutz, zur Abwasserentsorgung sowie zu Oberflächengewässern. Hinweis auf die Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIB sowie Hinweise zum Umgang mit Oberflächengewässern und Gewässerrandstreifen und zur Nutzung von Erdwärme. Zudem Hinweise zur Versorgungssicherheit mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, zur Entwässerung im Trennsystem sowie zur Sicherung und Bepflanzung des Gewässerrandstreifens.

 

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologie (27.05.2025, 21.10.2026): Hinweise auf die Belange des Boden- und Bodendenkmalschutzes sowie auf das Erfordernis vorbereitender archäologischer Untersuchungen und ggf. weiterer Ausgrabungen. Zudem Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern und Funden bei Erdarbeiten gemäß § 21 HDSchG.

 

Landkreis Gießen, Allgemeine Verkehrsangelegenheiten (15.05.2025): Hinweise zur verkehrlichen Erschließung.

 

Mittelhessen Netz GmbH, Gießen (24.04.2025, 08.10.2026): Hinweise zu vorhandenen Infrastrukturleitungen.

 

NABU Kreisverband Gießen (08.10.2026): Hinweise zum Artenschutz, insbesondere zur Anzahl der Feldlerchenbrutpaare und zur Eignung der Ausgleichsfläche für die Feldlerche.

 

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen (10.04.2025, 08.10.2026): Allgemeine Hinweise zu Kampfmitteln. Kein begründeter Verdacht zum Auffinden von Bombenblindgängern.

 

Regierungspräsidium Gießen (21.05.2025, 20.10.2026):

 

○ Dez. 31 Regionalplanung: Hinweise zu Alternativflächen, Neuinanspruchnahme von Flächen. Zudem Hinweis auf die Zielabweichungsentscheidung und die Anrechnung auf den Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächenbedarf.
○ Dez. 41 Wasserwirtschaft/Bodenschutz: Hinweise zu Wasserversorgung, Entwässerung, Gewässerrandstreifen, Bodenschutz und Klimawandel. Zudem Hinweise zum Nachweis der Wasserversorgung, zum Trinkwasserschutzgebiet, zu Grundwasserhaltung und Erdaufschlüssen, zu Altlasten, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur bodenbezogenen Kompensation.
○ Dez. 42 Abfallwirtschaft: Hinweise zu Abfallentsorgung und Bauabfällen. Zudem Hinweis, dass im Bereich der Ausgleichsflächen keine Abfallentsorgungsanlagen betroffen sind.
○ Dez. 43 Immissionsschutz: Hinweise zum Immissionsschutz, Freileitung und Schutzabständen.
○ Dez. 44 Bergaufsicht: Hinweise zum Bergbau und zu ehemaligen Bergwerksfeldern.
○ Dez. 51 Landwirtschaft: Hinweise zum landwirtschaftlichen Flächenverbrauch und zur Inanspruchnahme ertragreicher Böden.
○ Dez. 53 Naturschutz: Hinweise zu Schutzgebieten und naturschutzfachlichen Belangen.

 

Zweckverband Lollar-Staufenberg (10.04.2025, 07.10.2026): Hinweis auf Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIB.

 

Bürger 1 (27.09.2026, 05.10.2026): Anregung, eine Teilfläche im südöstlichen Bereich der gemischten Baufläche als Grünfläche vorzusehen.

 

Bürger 2 (14.10.2026): Hinweise auf den westlich angrenzenden Basalttagebau und die davon ausgehenden Immissionen durch Geräusche, Staub und Erschütterungen infolge von Sprengungen sowie auf den Bestandsschutz des Betriebes.

 

 

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen (o.g. Gutachten) ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.

 

(6) Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes, die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Bericht der Archäologisch-geophysikalischen Prospektion, der Abschlussbericht über die archäologischen Voruntersuchungen sowie der geotechnische Untersuchungsbericht und die umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

 

 

06.11.2026 – 20.11.2026 einschl.


 

in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Kommune www.allendorf-lda.de unter der Rubrik Startseite - Aktuelles - Bauleitplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda) während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.    

 

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

 

(7) Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichungsfrist und der Frist zur Stellungnahme angemessen auf 15 Tage verkürzt. Die Verkürzung erfolgt im Hinblick auf die unter (1) beschriebenen Änderungen in Teilbereichen der Planung. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB besteht Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf diese Änderungen und Ergänzungen sowie ihre möglichen Auswirkungen.

 

(8) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

(9) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

 

 

Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Kernstadt

Bebauungsplan „Hinter dem Löhrbachsgraben“

 

Übersichtskarte 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans 

Übersichtskarte 2: Externe Ausgleichsfläche für den Artenschutz (Gemarkung Winnen)

Übersichtskarte 3: Externe Ausgleichsfläche für den naturschutzfachlichen Ausgleich (Gemarkung Allendorf (Lumda))

Übersichtskarte 4: Externe Ausgleichsfläche für den Artenschutz (Gemarkung Allendorf (Lumda))

Abbildungen genordet, ohne Maßstab


Bebauungsplan Nr. 14 „Auf dem Kranzenberg“, 1. Änderung, Bebauungsplan Nr. 42 „Auf der Hege“, 1. Änderung, Vorhaben- und Erschließungsplan „Auf der Dreispitz“, 1. Änderung, Vorhaben- und Erschließungsplan „Auf der Dreispitz II“, 1. Änderung

Hier:     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in Ihrer Sitzung am 01.04.2025 den Aufstellungsbeschluss zur Neuregelung des Ausgleichs von vier Alt-Bebauungsplänen gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Bei den Bebauungsplänen Nr. 14 „Auf dem Kranzenberg“ und Nr. 42 „Auf der Hege“ sowie bei den Vorhaben- und Erschließungsplänen „Auf der Dreispitz I“ und „Auf der Dreispitz II“ wurden festgesetzte Ausgleichmaßnahmen unzureichend oder gar nicht umgesetzt. Ziel und Inhalt der Änderungspläne ist es, nach erfolgter Neubilanzierung der naturschutzrechtlichen Eingriffe die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen neu festzusetzen. Alle anderen Festsetzungen der Bebauungspläne bleiben unberührt, insbesondere die Bestimmungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zu den Grundflächen, die überbaut werden dürfen, sind nicht Gegenstand der Änderungsverfahren.

Die Bebauungsplanänderungen betreffen ausschließlich den Austausch naturschutzrechtlicher Kompensationsflächen und -maßnahmen, die Änderungen greifen nicht in das grundsätzliche Interessengeflecht der städtebaulichen Planungen ein. Die Planänderungen werden nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung von Umweltprüfungen durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet durchgeführt. Die Entwürfe der Änderungs-Bebauungspläne werden mit Begründungen in der Zeit von Montag, 05.10.2026 bis einschließlich Freitag, 06.11.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter  https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt Allendorf (Lumda) eingestellt. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.allendorf-lda.de ’ Aktuelles ’ Bauleitplanung

Ergänzend werden die Planentwürfe mit Begründungen in der Beteiligungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 14 in 35469 Allendorf (Lumda) öffentlich ausgelegt.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen. Die Planunterlagen sind zusätzlich auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
 www.kubus-group.com"Stadtplanung"Aktuelle Beteiligungsverfahren.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an  stadtplanung[at]kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet oder zu Protokoll gegeben werden (Adresse s.o.).

Allendorf (Lumda), den 28.09.2026

Der Magistrat
Sebastian Schwarz, Bürgermeister

 

 Die Übersichtskarte:   Lage des Bebauungsplangebiete Nr. 14 „Auf dem Kranzenberg“, 
 Nr. 42 „Auf der Hege“, „Auf der Dreispitz I“ (VEP) und „Auf der Dreispitz II“ (VEP)                                   finden Sie  hier! (382 KB)

Weitere Anlagen:

 B-Plan "Auf dem Kranzenberg" (783 KB)

 Begründung B-Plan "Auf dem Kranzenberg" (1013 KB)


 B-Plan "Auf der Hege" (2.2 MB)

 Begründung B-Plan "Auf der Hege" (1.1 MB)


 B-Plan "Auf der Dreispitz" (882 KB)

 Begründung B-Plan "Auf der Dreispitz" (1.1 MB)

 

 B-Plan "Auf der Dreispitz II" (770 KB)

 Begründung B-Plan "Auf der DreispitzII" (1005 KB)

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Allendorf (Lumda) Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 18.08.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Friedhofstraße“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.

Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wurden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 91 Hessische Bauordnung (HBO) ebenfalls als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.

Ziel und Inhalt der Planung

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist zum einen die Erweiterung des bisherigen Geltungsbereiches im Bereich der Friedhofstraße, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzliche Baugrundstücke zu schaffen. Zum anderen erfolgt eine Neuregelung der externen Ausgleichsmaßnahme.

Die bislang festgesetzte externe Ausgleichsfläche in der Gemarkung Allendorf (Lumda), Flur 27, Flurstück 22, Flurname „Am Markwald“, wird aufgehoben und durch eine Zuordnung zur bestehenden Ökokontomaßnahme „Steinkopf-Kinnwald“ ersetzt. Hierfür ist eine Fläche von 4.800 m² beziehungsweise 38.400 Biotopwertpunkten vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung sowie die aufgehobenen und neu hinzukommenden Geltungsbereiche sind aus der nachfolgend abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.

 

Den Änderungsplan finden Sie  hier! (474 KB)


Einsichtnahme:

Der Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung einschließlich der Begründung wird ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der

Stadtverwaltung Allendorf (Lumda)
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda)

während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Planunterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Allendorf (Lumda) zur Einsicht bereitgestellt.

Inkrafttreten

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung in Kraft. Dies entspricht auch dem in den Planunterlagen vorgesehenen Verfahrensabschluss.

Hinweise gemäß §§ 44 und 215 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Allendorf (Lumda) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Allendorf (Lumda), den 02.09.2026

Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)