Bauleitplanung
Aktuelle Bebauungspläne online
Ab sofort können Sie die aktuellen Bebauungspläne der Stadt Allendorf (Lumda) bequem online einsehen. Über das Geoinformationssystem INGRADA erhalten Sie Zugriff auf alle relevanten Planunterlagen.
Hier geht´s zum Online-Portal!
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
Bebauungsplan Nr. 14 „Auf dem Kranzenberg“, 1. Änderung, Bebauungsplan Nr. 42 „Auf der Hege“, 1. Änderung, Vorhaben- und Erschließungsplan „Auf der Dreispitz“, 1. Änderung, Vorhaben- und Erschließungsplan „Auf der Dreispitz II“, 1. Änderung
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in Ihrer Sitzung am 01.04.2025 den Aufstellungsbeschluss zur Neuregelung des Ausgleichs von vier Alt-Bebauungsplänen gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Bei den Bebauungsplänen Nr. 14 „Auf dem Kranzenberg“ und Nr. 42 „Auf der Hege“ sowie bei den Vorhaben- und Erschließungsplänen „Auf der Dreispitz I“ und „Auf der Dreispitz II“ wurden festgesetzte Ausgleichmaßnahmen unzureichend oder gar nicht umgesetzt. Ziel und Inhalt der Änderungspläne ist es, nach erfolgter Neubilanzierung der naturschutzrechtlichen Eingriffe die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen neu festzusetzen. Alle anderen Festsetzungen der Bebauungspläne bleiben unberührt, insbesondere die Bestimmungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zu den Grundflächen, die überbaut werden dürfen, sind nicht Gegenstand der Änderungsverfahren.
Die Bebauungsplanänderungen betreffen ausschließlich den Austausch naturschutzrechtlicher Kompensationsflächen und -maßnahmen, die Änderungen greifen nicht in das grundsätzliche Interessengeflecht der städtebaulichen Planungen ein. Die Planänderungen werden nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung von Umweltprüfungen durchgeführt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet durchgeführt. Die Entwürfe der Änderungs-Bebauungspläne werden mit Begründungen in der Zeit von Montag, 05.10.2026 bis einschließlich Freitag, 06.11.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter
https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt Allendorf (Lumda) eingestellt. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.allendorf-lda.de Aktuelles Bauleitplanung
Ergänzend werden die Planentwürfe mit Begründungen in der Beteiligungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 14 in 35469 Allendorf (Lumda) öffentlich ausgelegt.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen. Die Planunterlagen sind zusätzlich auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com"Stadtplanung"Aktuelle Beteiligungsverfahren.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an
stadtplanung[at]kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet oder zu Protokoll gegeben werden (Adresse s.o.).
Allendorf (Lumda), den 28.09.2026
Der Magistrat
Sebastian Schwarz, Bürgermeister
Die Übersichtskarte: Lage des Bebauungsplangebiete Nr. 14 „Auf dem Kranzenberg“,
Nr. 42 „Auf der Hege“, „Auf der Dreispitz I“ (VEP) und „Auf der Dreispitz II“ (VEP) finden Sie
hier! (382 KB)
Weitere Anlagen:
B-Plan "Auf dem Kranzenberg" (783 KB)
Begründung B-Plan "Auf dem Kranzenberg" (1013 KB)
B-Plan "Auf der Hege" (2.2 MB)
Begründung B-Plan "Auf der Hege" (1.1 MB)
B-Plan "Auf der Dreispitz" (882 KB)
Begründung B-Plan "Auf der Dreispitz" (1.1 MB)
B-Plan "Auf der Dreispitz II" (770 KB)
Begründung B-Plan "Auf der DreispitzII" (1005 KB)
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Allendorf (Lumda) Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 18.08.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Friedhofstraße“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wurden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 91 Hessische Bauordnung (HBO) ebenfalls als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.
Ziel und Inhalt der Planung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist zum einen die Erweiterung des bisherigen Geltungsbereiches im Bereich der Friedhofstraße, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzliche Baugrundstücke zu schaffen. Zum anderen erfolgt eine Neuregelung der externen Ausgleichsmaßnahme.
Die bislang festgesetzte externe Ausgleichsfläche in der Gemarkung Allendorf (Lumda), Flur 27, Flurstück 22, Flurname „Am Markwald“, wird aufgehoben und durch eine Zuordnung zur bestehenden Ökokontomaßnahme „Steinkopf-Kinnwald“ ersetzt. Hierfür ist eine Fläche von 4.800 m² beziehungsweise 38.400 Biotopwertpunkten vorgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung sowie die aufgehobenen und neu hinzukommenden Geltungsbereiche sind aus der nachfolgend abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.
Den Änderungsplan finden Sie
hier! (474 KB)
Einsichtnahme:
Der Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung einschließlich der Begründung wird ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der
Stadtverwaltung Allendorf (Lumda)
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda)
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Planunterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Allendorf (Lumda) zur Einsicht bereitgestellt.
Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung in Kraft. Dies entspricht auch dem in den Planunterlagen vorgesehenen Verfahrensabschluss.
Hinweise gemäß §§ 44 und 215 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Allendorf (Lumda) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Allendorf (Lumda), den 02.09.2026
Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)