Bauleitplanung
Aktuelle Bebauungspläne online
Ab sofort können Sie die aktuellen Bebauungspläne der Stadt Allendorf (Lumda) bequem online einsehen. Über das Geoinformationssystem INGRADA erhalten Sie Zugriff auf alle relevanten Planunterlagen.
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Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda) Bebauungsplan Nr. 23 „Auf der Sandkaute“, 2. Änderung und Bebauungsplan Nr. 24 „Turmgärten“, 2. Änderung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 18.08.2026 den Beschluss zur Aufstellung der gemeinsamen 2. Änderung der oben genannten Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Mit der 2. Änderung der Bebauungspläne werden
- die Kompensationszuordnungen präzisiert und nachvollziehbar dargestellt,
- die Ausgleichsanteile den Eingriffen eindeutig zugeordnet,
- und die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen an die aktualisierten Zuordnungen angepasst.
Die Änderungen dienen ausschließlich der Klarstellung und Präzisierung der Kompensations-regelungen im Sinne des § 9 Abs. 1a BauGB; die Grundzüge der Planung bleiben unberührt. Alle übrigen Festsetzungen der Bebauungspläne bleiben unverändert bestehen. Durch die Präzisierung der Zuordnungen wird lediglich die Vollzugssicherheit erhöht und eine rechtssichere Kostenerhebung ermöglicht. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; ein Umweltbericht wird nicht erstellt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 18.08.2026 den Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 23 „Auf der Sandkaute“, 2. Änderung und Nr. 24 „Turmgärten“, 2. Änderung einschließlich der gemeinsamen Begründung werden im Zeitraum von
Donnerstag, den 17.09.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 14.10.2026
im Internet unter der Adresse www.allendorf-lda.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Allendorf (Lumda) / Bauamt, Bahnhofstraße 14, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten.
Während des oben genannten Offenlegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauamt@allendorf-lda.de möglich.
Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)
Schwarz (Bürgermeister)
Bebauungsplan Nr. 23 „Auf der Sandkaute“, 2. Änderung (2.2 MB)
Bebauungsplan Nr. 24 „Turmgärten“, 2. Änderung (899 KB)
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Allendorf (Lumda) Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 18.08.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Friedhofstraße“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wurden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 91 Hessische Bauordnung (HBO) ebenfalls als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.
Ziel und Inhalt der Planung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist zum einen die Erweiterung des bisherigen Geltungsbereiches im Bereich der Friedhofstraße, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzliche Baugrundstücke zu schaffen. Zum anderen erfolgt eine Neuregelung der externen Ausgleichsmaßnahme.
Die bislang festgesetzte externe Ausgleichsfläche in der Gemarkung Allendorf (Lumda), Flur 27, Flurstück 22, Flurname „Am Markwald“, wird aufgehoben und durch eine Zuordnung zur bestehenden Ökokontomaßnahme „Steinkopf-Kinnwald“ ersetzt. Hierfür ist eine Fläche von 4.800 m² beziehungsweise 38.400 Biotopwertpunkten vorgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung sowie die aufgehobenen und neu hinzukommenden Geltungsbereiche sind aus der nachfolgend abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.
Den Änderungsplan finden Sie
hier! (474 KB)
Einsichtnahme:
Der Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung einschließlich der Begründung wird ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der
Stadtverwaltung Allendorf (Lumda)
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda)
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Planunterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Allendorf (Lumda) zur Einsicht bereitgestellt.
Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 27 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung in Kraft. Dies entspricht auch dem in den Planunterlagen vorgesehenen Verfahrensabschluss.
Hinweise gemäß §§ 44 und 215 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Allendorf (Lumda) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Allendorf (Lumda), den 02.09.2026
Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)