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Drei Schritte in den siebten Ehehimmel

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1. Schritt: Der unvermeidliche Papierkrieg

 

Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, in Allendorf (Lumda) den »Bund fürs Leben« zu schließen. Wie für vieles im Leben, so sind leider auch für den Start ins Eheglück gewisse Formalitäten erforderlich. Der Eheschließung geht deren förmliche Anmeldung (entspricht dem früheren Aufgebotsverfahren) voraus. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse Ihrem Heiratswunsch entgegenstehen.

Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. So muss z. B. die Auflösung von Vorehen nachgewiesen werden. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind zumeist zusätzliche Dokumente (z. B. ein Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig bzw. muss das für den Standesamtsbezirk Allendorf zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main hiervon Befreiung erteilen.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Heiratspapiere Sie zur Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen!

Wollen sie beide Ihre erste Ehe eingehen, sind volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann sind folgende Unterlagen mitzubringen:

 

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

erhalten Sie bei Ihrem Geburts- standesamt

Personalausweis oder
Reisepaß

Diplom- oder Promotionsurkunde,

wenn Sie im Besitz eines akademischen Grades sind und diesen in der Heiratsurkunde eingetragen haben möchten.

Wohnsitzbescheinigung des Hauptwohnsitzes

Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt. Wird das Aufgebot am Nebenwohnsitz bestellt, ist von dort zusätzlich die Bescheinigung notwendig.

 

In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte kurz mit uns in Verbindung:

  • wenn einer oder beide Verlobten bereits vorher verheiratet waren,
  • wenn gemeinsame Kinder, Kinder aus früheren Ehen oder Kinder aus einer nichtehelichen Beziehung vorhanden sind,
  • wenn einer oder beide Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • wenn einer oder beide Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren sind,
  • wenn einer der Verlobten nicht volljährig ist.

 

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2. Schritt: Die Anmeldung der Eheschließung

Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden.

Im Regelfall ist es ausreichend, wenn Sie ca. 6 Wochen vor dem geplanten Eheschließungstermin bei uns die Anmeldeformalitäten erledigen.

Im Rahmen des Verfahrens werden Ihre Unterlagen geprüft, evtl. erforderliche Anträge und Erklärungen (z.B. auch zur gewünschten Namensführung in der Ehe) aufgenommen. Dies erfordert etwas Zeit (ca. 60 - 90 Minuten).

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin mit uns (Frau Dern; Tel. 06407/91 12 - 44 oder Frau Ommert; Tel. 06407/91 12 - 37).

 

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3. Schritt: Ihr Ja-Wort im Allendorfer Rathaus

Zu dem mit Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbarten Termin erwarten wir Sie dann im Rathaus. Mit der Terminbestätigung erhalten Sie von uns weitere Informationen über den Ablauf Ihrer Trauung. Sie möchten nach der Trauung mit Ihren Trauzeugen und Gästen auf das besondere Ereignis anstoßen? Kein Problem - auf Wunsch bieten wir Ihnen sogar einen kleinen Sektempfang im Foyer des Rathauses.
Ihre Heiratsurkunde und - soweit gewünscht - das Stammbuch der Familie erhalten Sie bereits unmittelbar nach der Trauung, so dass Sie unbesorgt in die Flitterwochen starten können.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen unser Standesamt unter der Telefonnummer 06407 / 91 12-44 selbstverständlich gerne zur Verfügung.