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Gebühren des Standesamtes

I. Eheschließung

1.

Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen

40,- €

2.

Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist

60,- €

3.

Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt

30,- €

4.

Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten als dem, der die Anmeldung zur Eheschließung entgegen genommen hat

20,- €

5.

Vornahme der Eheschließung während der üblichen Öffnungszeiten

40,- €

6.

Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach § 7 PStG

60,- €

II. Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses

1.

Prüfung der Ehefähigkeit für einen
Deutschen

40,- €

2.

Prüfung der Ehefähigkeit, wenn
ausländisches Recht zu beachten ist

60,- €

3.

Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses
für einen Ausländer

40,- €

III. Benutzung der Personenstandsbücher

1.

Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch, dem Geburtenbuch, dem Sterbebuch, den früheren Standesregistern oder dem Buch für Todeserklärungen

10,- €

2.

Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem Familienbuch oder einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 01.07.1938 bis zum 31.12.1957 angelegten Familienbuch

10,- €

3.

Erteilung einer internationalen
Geburtsurkunde

10,- €

4.

Erteilung einer sonstigen
Personenstandsurkunde

10,- €

5.

Zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

5,-€

6.

Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung

10,- €

7.

Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch

je nach Zeitaufwand

8.

Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand

je nach
Zeitaufwand

9.

Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie

10,- €

IV. Sonstige Aufgaben des Standesbeamten

1.

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften

20,- €

2.

Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt

30,- €


Bei Unvermögen der Beteiligten oder aus Billigkeitsgründen kann der Standesbeamte Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.